Von: mk
Bozen – Bei der Abstimmung zum Nachtragshaushalt wurde heute eine Tagesordnung von SVP-Landtagsabgeordneten Helmut Tauber angenommen, die vorsieht, die Strafe für Beherbergungsbetriebe bei nicht erfolgten Nächtigungsmeldungen zu reduzieren. „Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Gastwirt für jeden beherbergten Gast über der Bettenobergrenze seines Betriebes das Hundertfache der Ortstaxe als Strafe zahlen musste. In der Praxis stellte eine derart rigide Bettenobergrenze ein großes Risikopotential für den Gastwirt dar“, erklärt Tauber seinen Vorstoß.
Mit der Einführung des Bettenstopps im letzten Jahr sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet ihre maximale Bettenanzahl im Jahr 2019 zu melden. Diese gemeldete Anzahl, gilt dann in Zukunft als Bettenobergrenze für diesen Betrieb. Wenn ein Betrieb also 40 Betten hat und über die letzten Jahre zehn erwachsene (über 14 Jahre) Gäste mehr beherbergt und diese Betten nachgemeldet hat, dann sind 50 Betten die zukünftige Obergrenze für diesen Betrieb. Das bedeutet, dass für jeden Gast mehr, den dieser Betrieb in Zukunft beherbergt, eine Strafe vom hundertfachen Betrag der Ortstaxe gezahlt werden muss.
„Die Online-Buchungssysteme verfügen über die Information der Verfügbarkeiten, jedoch nicht über die Information der täglichen Belegung, weshalb die Systeme diese nicht abfangen können. So kann es vorkommen, dass bei Online-Buchungen die – laut Bettenkontingentierung – maximale Anzahl an Erwachsenen überschritten wird“, beschreibt Tauber das Problem.
Hotelprogramme können zwar mit einer Warn-Funktion erweitert werden, die an jenen Tagen im Kalender ausgespielt wird, an denen sich die Belegung der festgelegten maximalen Anzahl an Erwachsenen nähert. Dies ist als Hinweis jedoch lediglich jenen Betrieben eine kleine Hilfestellung, welche über ein Hotelprogramm verfügen und erfordert dennoch einen manuellen Eingriff, da die Verknüpfung zu den online Buchungssystemen nicht gegeben ist.
Tauber weiter: „Erschwerend in der Umsetzung und korrekten Handhabung kommen Szenarien, wie Geburtstage während des Aufenthalts (von Alter 14 auf 15), falsche Angaben von Gästen, kurzfristige Verlängerungsanfragen vor Ort usw., hinzu. Um absolut kein Risiko einzugehen, müssten Betriebe immer einen Puffer vorsehen und bestimmte Betten nicht belegen, mit dem Risiko, dass diese am Ende nicht belegt werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist das nicht sinnvoll und es handelt sich um eine Benachteiligung gegenüber anderen Sektoren, die ihre vollen Möglichkeiten sehr wohl ausschöpfen.“
Der nun genehmigte Antrag sieht vor, die derzeit gültige Strafe vom hundertfachen Betrag der Ortstaxe bezüglich Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Nächtigungspreis zu prüfen und neu zu definieren.