Von: Lukas Unterkofler
Bozen – Wieder einmal wird das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ geändert. Mit dem Raumordnungs-Omnibusgesetz sollen in 42 Artikeln zahlreiche Bestimmungen angepasst werden. Das 2018 verabschiedete Landesgesetz wurde damit bereits mehr als 500-mal abgeändert. Das stellt das Team K in einer Aussendung fest und spricht von einem “Armutszeugnis”.
„Von Raumordnung kann man mittlerweile kaum noch sprechen. Nach über 500 Änderungen handelt es sich eher um Raum-UNordnung. Das Gesetz wird laufend an Interessen angepasst, anstatt einer klaren langfristigen Strategie zu folgen“, so Paul Köllensperger.
Als das Gesetz 2018 auf Initiative des damaligen Landesrates Richard Theiner eingeführt wurde, stand ein Ziel im Mittelpunkt: den Bodenverbrauch einzudämmen. Das Prinzip lautete “innen flexibel, außen penibel”. Innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen sollte Wohnraum einfacher geschaffen werden, während landwirtschaftliche Flächen geschützt bleiben. Davon sei heute wenig übrig geblieben. Faktisch gelte inzwischen immer häufiger das Prinzip „innen flexibel, außen flexibel“, vorausgesetzt, man verfügt über die richtigen Kontakte oder die passende Interessenvertretung, so das Team K.
Besonders kritisch sieht das Team K die Regelung zu den Gästebettenrechten. “Mit einem Passus, der aus Sicht des Team K als ‘Lex Kronplatz’ bezeichnet werden kann, sollen Bettenrechte auch für Projekte erhalten bleiben, die die Frist vom 30. September aufgrund laufender Gerichtsverfahren nicht einhalten können.” Besonders problematisch sei zudem, dass dieselbe Regelung bereits vorsorglich in das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25/2022 aufgenommen wurde. “Selbst wenn der Passus im Landtag gestrichen würde, hätte die Landesregierung den gewünschten Effekt bereits durch die Hintertür erreicht.”
“Künftig sollen erworbene Bettenrechte sogar dann erhalten bleiben, wenn Bauprojekte wesentlich verändert werden. Dadurch könnten Projektträger kurz vor Ablauf von Fristen noch rasch ein Vorhaben einreichen und genehmigen lassen, um es später in wesentlichen Teilen abzuändern, ohne die ursprünglich gewährten Rechte zu verlieren.” Auch die Möglichkeit, künftig über Raumordnungsvereinbarungen neue Bauflächen außerhalb bestehender Siedlungsgrenzen auszuweisen, sieht das Team K äußerst kritisch. Damit werde eines der Grundprinzipien des Gesetzes unterlaufen.
“Die geplanten Änderungen sind ein Paradebeispiel für Anlassgesetzgebung. Hier werden konkrete Projekte vor den Folgen bestehender Regeln bewahrt, Fristen und Voraussetzungen entwertet und gleichzeitig die Siedlungsgrenzen ausgehöhlt. Wenn Gesetze einen Nachnamen tragen, läuten bei mir sämtliche Alarmglocken. Der Landeshauptmann verspricht seit Jahren mehr Transparenz und weniger Sonderregelungen, tatsächlich erleben wir aber das Gegenteil”, kritisiert Paul Köllensperger.
Während für touristische Projekte laufend neue Ausnahmen geschaffen würden, bleibe leistbarer Wohnraum weiterhin Mangelware. Das Modell „Wohnen mit Preisbindung“ sei überbürokratisiert und für Bauherren wenig attraktiv. Gleichzeitig würden viele Interessenten erst spät erkennen, wie hoch die tatsächlichen Kosten pro effektiv nutzbare Quadratmeter ausfallen. Aus Sicht des Team K fehlt weiterhin eine glaubwürdige Strategie gegen die Wohnungsnot. Mehr Potenzial sieht das Team K im gemeinnützigen Wohnbau, dieser allein werde das Problem jedoch nicht lösen. Vor allem die Gemeinden seien gefordert, ausreichend Wohnbauzonen bereitzustellen.
Besonders deutlich zeige sich die Problematik in Bozen. Hohe Immobilienpreise, mangelnder Mietwohnraum und fehlende Perspektiven für junge Menschen würden die Attraktivität der Landeshauptstadt zunehmend schwächen.
“Wir bauen immer neue Ausnahmen für touristische Interessen ins Gesetz ein, schaffen aber weiterhin zu wenig leistbaren Wohnraum. Die Landesregierung muss erklären, warum für Sonderinteressen laufend Lösungen gefunden werden, während junge Familien, Arbeitnehmer und die nächste Generation weiter auf der Strecke bleiben. Die Folgen sind längst sichtbar: Immer mehr junge Südtirolerinnen und Südtiroler suchen ihre Zukunft anderswo”, so Paul Köllensperger.
“Zwar enthält der Gesetzentwurf auch einzelne sinnvolle Maßnahmen, etwa beim Bürokratieabbau oder bei der Umwandlung ehemaliger Gastbetriebe in konventionierten Wohnraum für Ansässige. Diese positiven Aspekte können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die grundlegende Richtung falsch ist. Insgesamt bleibt das Urteil daher negativ: Während das Bauen im Grün erleichtert und bestehende Ausnahmen ausgeweitet werden, fehlt weiterhin eine wirksame Wohnraumpolitik für die breite Bevölkerung. Die Jungen wandern derweil munter ins Ausland ab”, so das Team K.




Aktuell sind 2 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen