Von: luk
Bozen – Zur Kritik des Bozner Gemeinderates Rudi Benedikter und des Co-Vorsitzenden Grüne Felix v. Wohlgemuth am Einvernehmensprotokoll des Landes Südtirol mit der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA stellt der Präsident des Gemeindenverbandes Andreas Schatzer folgendes klar:
Die ARERA wurde in den 1990-er Jahren gegründet und hat weitreichende Kompetenzen bei der Regulierung der öffentlichen Versorgungsdienstleistungen. Anfänglich für Strom und Gas zuständig, hat sich der Wirkungsbereich der Regulierungsbehörde über die Jahre auf immer neue Bereiche wie Wasser, Fernwärme und Müll ausgedehnt. ARERA legt einheitliche Qualitätsstandards fest, macht Vorgaben zur Organisation der Dienste, definiert Tarifsysteme und Preise, sorgt für Transparenz und Wettbewerb sowie den Schutz der Verbraucher. ARERA sammelt aber auch Daten und Informationen und hat Aufsichts- und Überwachungsfunktionen inklusive Sanktionsbefugnis.
Dies hat in den vergangenen Jahren auf Gemeindeebene immer wieder zu Problemen geführt. Von den Verwaltungen wurden ständig Daten und Informationen eingefordert. Die Gemeindesekretäre hatten große Probleme diese zu liefern, weil unsere lokalen Bestimmungen oft nicht mit den Vorgaben der ARERA in Einklang zu bringen waren.
Im Dezember 2017 wurde mit einer Abänderung des Autonomiestatutes festgelegt, dass ein Einvernehmensprotokoll zwischen Land und ARERA ausgearbeitet werden muss, um die Zuständigkeiten abzustimmen bzw. um die Maßnahmen der ARERA an die autonomen Zuständigkeiten und die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Seit 2018 hat man an diesem Protokoll gearbeitet. Im Februar dieses Jahres wurde das Protokoll nach jahrelangen Verhandlungen dann auch im Sinne des Gemeindenverbandes unterzeichnet.
In erster Linie regelt das Protokoll das Verfahren, wie die Abstimmung zwischen ARERA und Land stattfinden soll. Im Gegensatz zu allen anderen Regionen muss ARERA ihre Maßnahmen mit dem Land Südtirol speziell abstimmen. Hierfür wird ein eigener Tisch eingeführt, der die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den autonomen Kompetenzen und den Besonderheiten unseres Landes überprüft und nach einer einvernehmlichen Lösung strebt.
Es stimmt zwar, dass im Falle keiner Einigung die Maßnahme der ARERA in Kraft tritt. Bis zur Unterzeichnung des Einvernehmensprotokolls hatten wir nur den Rechtsweg offen, dieser kann aber immer noch beschritten werden, wenn keine Einigung zustande kommt. Aufgabe des gemeinsamen Tisches ist es also, im Dialog Konflikte zu vermeiden und praktikable Lösungen zu erarbeiten, die der besonderen Situation unseres Landes Rechnung tragen.
Der Rat der Gemeinden hat nach mehreren Anläufen im Oktober 2022 ein positives Gutachten zum Protokoll abgegeben, weil dadurch für die Gemeinden hinsichtlich der anzuwendenden Bestimmungen Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Durch die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle im Land für die Sammlung von Daten und Informationen werden die Gemeinden von der Flut an Anträgen entlastet.
Dass der Rat der Gemeinden des Trentino im Januar 2023 ein negatives Gutachten zum Protokoll abgegeben hat, nachdem man über Jahre gemeinsam daran gearbeitet hat, ist schade, weil damit Synergien und geeintes Vorgehen verloren gehen.
In der Vergangenheit sind die Gemeinden oft kritisiert worden, weil sie die Vorgaben der ARERA nicht wörtlich und zügig umgesetzt haben. Es sei nur auf die verschiedenen Boni verwiesen, die den Gemeinden oft große Schwierigkeiten bei der Umsetzung bereitet haben.
Genau darauf, auf eine einheitliche, machbare und auf die Gegebenheiten Südtirols abgestimmte Umsetzung der Maßnahmen zielt die Vereinbarung ab. Von einem Ausverkauf des Trinkwassers kann daher keine Rede sein. Die Wirklichkeit ist nicht nur schwarz und weiß, sondern hat viele Facetten.