"Mehr Schutz für die Familie"

Unterberger für Reform des Zivilprozesses

Dienstag, 21. September 2021 | 19:31 Uhr

Rom – „Die überzeugendsten Neuerungen der Reform des Zivilprozesses, sind jene die das Familienprozessrecht betreffen“, betonte die Präsidentin der Autonomiegruppe Sen. Julia Unterberger in ihrer Stimmabgabeerklärung zum Ermächtigungsgesetz über die Reform des italienischen Zivilprozesses im Plenum des Senats.

„Es werden die Verfahren zwischen Kindern, die innerhalb und außerhalb der Ehe geboren sind, vereinheitlicht. So wird endlich der Artikel 30 der italienischen Verfassung vollständig umgesetzt, nachdem bis heute Verfahren mit vorläufigen Maßnahmen den ehelich geborenen Kindern vorbehalten waren. Eine wichtige Neuerung ist auch das Familiengericht: Spezialisierte Richter werden sich in Zukunft mit der gesamten Materie im Bereich des Familienrechtes befassen. Es wird also nicht mehr zwei parallele Rechtswege zwischen ordentlichem Gericht und Jugendgericht geben; das komplizierte System der Verteilung der entsprechenden Zuständigkeiten gehört somit der Vergangenheit an”, so Unterberger.

“Außerdem werden wichtige Maßnahmen für Frauen in Gewaltsituationen eingeführt: Diese reichen von kürzeren Verfahrensfristen, über die raschere Anwendung der gewaltschutzmas bis hin zum Verbot in dieser Situation eine Mediation anzuraten. Neu im italienischen Rechtssystem ist die Bestimmung, dass sich Gewaltepisoden auf das Besuchsrecht der Eltern auswirken. Weigert sich ein Kind in einer Gewaltsituation, einen Elternteil zu treffen, dann muss es vom Richter sofort angehört werden. Dies zur Feststellung, ob die Verweigerung darin begründet ist, dass es Zeuge von Gewalttaten geworden ist”, so Unterberger.

„Von großer Bedeutung ist auch, dass sich bei bestehender Ehe auch nur ein Ehegatte an das Gericht wenden kann: Bisher musste der entsprechende Antrag von beiden Ehepartnern gestellt werden. Eine Einmischung in Familienangelegenheiten war nur im Falle einer Trennung vorgesehen. Eine Ehegattin kann nun auch beim Richter beantragen, dass ihr ein Teil des Einkommens des Ehepartners zugesprochen wird, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, um für die Familie da zu sein. Diese Bestimmung hilft all jenen Hausfrauen, die derzeit von ihren Ehemännern finanziell abhängig sind und bislang keine Möglichkeit hatten, einen Teil seines Einkommens einzufordern – außer im Falle einer Trennung”, so Unterberger.

„Auch für getrennt lebende Väter gibt es wichtige Änderungen: Wird beanstandet das der andere Elternteil die Kontakte mit dem Kind unterbindet, dann wird das Gericht zeitnah eingreifen. Nach Feststellung des Sachverhaltes können für jeden Tag des Nichteinhaltes eines Dekretes, Geldstrafen verhängt werden. Auch wenn die strengen Fristen, die für die Parteien und ihre Anwälte eingeführt worden sind, Anlass zur Sorge geben, ist die Gesamtbewertung positiv. Daher wird die Autonomiegruppe für die Reform stimmen“, so Senatorin Unterberger abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen