Von: mk
Bozen – Das Land Südtirol gewährt Beiträge für Projekte, die zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann und der Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen beitragen.
Ziel ist die Förderung von Projekten, die dazu beitragen, die rechtliche Situation der Frau zu verbessern, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und insbesondere eine Gleichstellung im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu erlangen. Es werden außerdem Projekte gefördert, die herkömmliche Rollenzuweisungen hinterfragen und eine gerechte Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann fördern, Frauenkultur unterstützen und verbreiten sowie Interesse insbesondere für die kritische Aufarbeitung der Frauengeschichte wecken und Leistungen von Frauen sichtbar machen.
Details zum Ansuchen
Für die Durchführung der Projekte kann ein Beitrag im Ausmaß von 30 bis 70 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewährt werden. Um den Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie private Einrichtungen und Körperschaften, in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist und die keinerlei Gewinnabsichten verfolgen. Die detaillierten Richtlinien, der Vordruck für den Antrag und die weiteren Anlagen sind auf den Landeswebseiten unter “Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit” abrufbar.
Die Anträge müssen innerhalb 20. Jänner 2024 an das Frauenbüro des Landes per Einschreiben oder PEC-email (lb-ld@pec.prov.bz.it) an das Frauenbüro gesendet oder dort persönlich abgegeben werden (Dantestraße 11, Bozen). Weitere Informationen gibt es im Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 416970 oder der E-Mail-Adresse frauenbuero@provinz.bz.it.