Von: mk
Bozen – Interessierte können ab sofort um Eintragung in das Verzeichnis der Kommissionsmitgliedsanwärterinnen und -anwärter für die Feststellung der Kenntnis der ladinischen Sprache ansuchen.
Das Einvernehmen über die Einleitung des Auswahlverfahrens für die Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der ladinischen Sprache für die Jahre 2025-2029 wurde von Regierungskommissär Vito Cusumano und Landeshauptmann Arno Kompatscher unterschrieben und wird am 18. September im Amtsblatt Nr. 38 veröffentlicht. Das aktuelle Mandat läuft mit Ende 2024 aus.
Zugangsvoraussetzungen für Kommissionsmitglieder für die Ladinischprüfung
Gesucht werden mindestens acht Kommissionsmitglieder, und zwar mindestens vier für das Gadertaler Idiom und mindestens vier für das Grödner Idiom.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die Zugehörigkeit zur ladinischen Sprachgruppe oder Angliederung an diese, der Besitz eines Laureatsdiploms (mindestens vierjähriger Universitätsstudiengang), der Besitz des Nachweises über die Kenntnis der italienischen, deutschen und ladinischen Sprache für das Niveau C1 (die vor der eigens von der Landesregierung bei der ladinischen Bildungsdirektion ernannten Kommission abgelegte Ladinischprüfung ist dem Ladinischnachweis gleichgestellt) und eine Ausbildung im sprachlichen Bereich oder berufliche Erfahrung in den Sprachen Italienisch und Deutsch sowie insbesondere in der ladinischen Sprache. Darüber hinaus müssen sich die Kommissionsmitgliedsanwärterinnen und -anwärter bereit erklären, die Tätigkeit mindestens zwei Tage im Monat ganztägig auszuüben.
Die Kommissionsmitglieder werden nach Vorzugstiteln ausgewählt.
Einreichfrist der Antragsformulare: 15. Oktober
Das Einvernehmen, die Kriterien für die Auswahl und Ernennung der Kommissionsmitglieder und das Antragsformular können auf der Internetseite des Regierungskommissariats sowie auf der Internetseite der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Auswahlverfahren ist entsprechend dem dort zu findenden Vordruck abzufassen und bis zum 15. Oktober 2024 an das Regierungskommissariat zu richten.
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