Jahrestätigkeiten und Projekte gefördert

Richtlinien zur Förderung von Bildungstätigkeiten genehmigt

Dienstag, 31. Januar 2017 | 15:57 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat die Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten mit Bildungscharakter für die deutsche und ladinische Sprachgruppen gutgeheißen.

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung unter anderem die von den beiden Kulturlandesräten Philipp Achammer und Florian Mussner eingebrachten „Richtlinien zur Förderung von Tätigkeiten mit Bildungscharakter durch die Landesabteilungen Deutsche Kultur, Ladinische Kultur und ladinisches Schulamt und Bildungsförderung“ begutachtet und genehmigt.

“Es handelt sich dabei um die letzten noch zu genehmigenden Förderrichtlinien, die auf dem Landeskulturgesetz aus dem Jahre 2015 fußen”, stellt Landesrat Achammer fest. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt wurden die Richtlinien zur Förderung der kulturellen Tätigkeit und der Investitionen, zur Förderung der Publikationen und der verlegerischen Tätigkeit sowie zur Filmförderung. “Es werden sowohl Jahrestätigkeiten als auch Projekte gefördert, und antragsberechtigt sind nicht-gewinnorientierte Organisationen, die seit mindestens zwei Jahren kontinuierlich in Südtirol tätig sind”, berichtet Achammer.

“Dank der Förderung von Tätigkeiten und Vorhaben mit Bildungscharakter kann auch in den ladinischen Talschaften ein breites Spektrum an Bildungsveranstaltungen gewährleistet werden”, sagt der ladinische Kulturlandesrat Florian Mussner.

Es sind drei Arten der Förderung vorgesehen: ordentliche Beiträge für die Durchführung des Jahrestätigkeitsprogramms, Projektbeiträge für die Durchführung zeitbegrenzter Vorhaben und ergänzende Beiträge für Projekte. Gefördert werden können wissenschaftliche Tagungen und Kongresse mit Bildungscharakter, die sich vornehmlich mit einem landesbezogenen Thema befassen; Tätigkeiten und Veranstaltungen mit Bildungscharakter, Lehrgänge, Veranstaltungen und Studienreisen sowie der Ankauf von didaktischem Material und Hilfsmitteln für die Durchführung von Bildungstätigkeiten.

Um eine Förderung ansuchen können Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinigungen und Komitees. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf maximal 80 Prozent der zugelassenen Ausgaben.

Im Jahr 2016 wurden für Tätigkeit mit Bildungscharakter insgesamt 342.665 Euro an Beiträgen für 23 Förderanträge gewährt.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen