Von: Sophia Molitor
Bozen – Am Freitagmorgen kam es an der FlixBus-Haltestelle Bozen Süd zu einem Vorfall, der die Diskrepanz zwischen der von Mobilitätskonzernen proklamierten Nachhaltigkeit und der Realität barrierefreier Mobilität offenlegt. Der renommierte Kulturmanager und Träger des Karlspreises des Europäischen Parlaments, Mirko Gragnato, verfügt über eine European Disability Card. Er war auf dem Weg von Bozen nach Berlin, als ihn der Busfahrer aufforderte, den Bus mitsamt seinem Gepäck und seinem kompakt zusammengefalteten Brompton-Faltrad zu verlassen. Grund für den Ausschluss soll gewesen sein, dass Gragnato sein Fahrrad mit einem Handtuch statt mit einer Plastiktasche abgedeckt hatte.
Gragnato war auf dem Weg zu einem beruflichen Folgetermin im Zusammenhang mit den Berliner Philharmonikern und wollte zunächst Innsbruck erreichen, um von dort nach Berlin weiterzureisen, als der Vorfall seine Reise plötzlich erheblich erschwerte. Das vollständig zusammengelegte Faltrad war zum Schutz des restlichen Gepäcks sorgfältig in ein großes, dickes Frottee-Badetuch eingewickelt. Da FlixBus in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) zwar eine Schutzhülle fordert, deren Material jedoch nicht näher definiert wird, blieb offenbar ein gewisser Interpretationsspielraum. Besonders widersprüchlich wirkte die Situation, da der Fahrer erklärte, dass das Fahrrad in einem einfachen Pappkarton hätte mitgeführt werden dürfen, während ein dicker Frotteestoff nicht akzeptiert wurde. Für Gragnato legt diese Aussage nahe, dass Sicherheitsaspekte bei der Entscheidung offenbar nicht im Vordergrund standen.
Verstoß gegen Fahrgastrechte und Fürsorgepflicht
Gragnato leidet unter schwerem Asthma und ist aufgrund der notwendigen Medikation einer starken Erschöpfung ausgesetzt. Das kompakte Faltrad stellt für ihn kein Freizeitgerät dar, sondern ein essenzielles orthopädisches Hilfsmittel, mit dem er lange und gesundheitsgefährdende Fußwege vermeiden kann. Bereits vor Beginn der Fahrt hatte Gragnato dem Fahrer seine European Disability Card vorgezeigt und damit seine anerkannte Behinderung dokumentiert. Laut EU-Verordnung 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr dürfen Personen aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden; zudem gelten besondere Regelungen für die Beförderung anerkannter Mobilitätshilfen. Indem FlixBus den Fahrgast um 5:50 Uhr an einer abgelegenen Vorstadthaltestelle ohne erkennbare Alternative oder Unterstützung zurückließ, wirft der Vorfall daher nicht nur Fragen hinsichtlich der Einhaltung der EU-Vorgaben, sondern auch hinsichtlich des Umgangs mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen auf.
Durch den unfreiwilligen Ausstieg verpasste Gragnato den Anschlusszug in Richtung Brenner um wenige Minuten und musste auf die nächste Verbindung ausweichen, wodurch sich seine ohnehin lange Reise nach Berlin weiter verzögerte und seine beruflichen Verpflichtungen zusätzlich unter Zeitdruck gerieten.
Ein weiterer kritischer Punkt ist laut Gragnato die ständige Betonung nachhaltiger und intermodaler Mobilität in Konzernzentralen und institutionellen Programmen. „Wer sie in der Praxis lebt, stößt jedoch auf schikanöse Hindernisse und bürokratische Willkür“, erklärt Gragnato. Der Vorfall habe für ihn erhebliche logistische und körperliche Belastungen mit sich gebracht.
Gragnato betont dabei, dass es ihm nicht darum gehe, die Notwendigkeit von Regeln grundsätzlich infrage zu stellen. Entscheidend sei vielmehr, dass diese nachvollziehbar, verhältnismäßig und mit Blick auf die tatsächlichen Umstände angewandt würden. Ein vollständig zusammengefaltetes und geschütztes Faltrad sollte seiner Ansicht nach nicht allein aufgrund der Art seiner Umhüllung zum Hindernis für die Weiterreise werden.




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