Von: bba
Bozen – Da in den nächsten Wochen viele Arbeitnehmende aus dem Gastgewerbe ihre Saisonarbeit beenden, verlängern die Arbeitsvermittlungszentren ihre Öffnungszeiten.
In den nächsten Wochen werden wieder viele Arbeitnehmende im Gastgewerbe ihre Saisonarbeit beenden. Die Arbeitsvermittlungszentren bieten daher in der Woche vom 4. bis 8. November verlängerte Öffnungszeiten an. Die Arbeitsvermittlungszentren Bozen, Meran, Brixen und Neumarkt werden täglich von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein. In Bozen und Meran werden ab 7.30 Uhr Vormerknummern ausgeteilt, um so eine geordnete Abwicklung der Einschreibungen zu gewährleisten.
Der Arbeitsservice weist auf folgende Abläufe hin:
Alle Personen, die bereits ein offenes Arbeitslosengeldgesuch aus der vorhergehenden Saison verfügen und weniger als sechs Monate gearbeitet haben, müssen nicht ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen, selbst wenn ein neuer Antrag um Arbeitslosengeld gestellt wird.
Wer hingegen zum ersten Mal ein Gesuch um Arbeitslosengeld stellt oder in der Saison länger als sechs Monate gearbeitet hat, muss zuerst den Antrag um das Arbeitslosengeld Naspi stellen (online über das INPS/NISF oder über ein Patronat) und dann innerhalb von 15 Tagen ins Arbeitsvermittlungszentrum kommen, um die Leistungsvereinbarung zu unterschreiben und damit die Arbeitslosigkeit zu bestätigen. Dafür sind ein Erkennungsdokument und für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.