Kritik von Tschenett

ASGB: “Kurzschlusshandlung im Bereich Wohnen ist fahrlässig”

Mittwoch, 10. Oktober 2018 | 11:00 Uhr

Bozen – Laut Medienberichterstattung will der Landesrat für Wohnbau und italienische Kultur, Christian Tommasini, in den Gemeinden mit hoher Wohnungsnot, nämlich Bozen, Meran, Leifers, Algund, Lana und Eppan 100 Wobi-Wohnungen für Familien und Personen bis 35 Jahren, unter der Prämisse sie müssten dafür Freiwilligenarbeit leisten, reservieren.

Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, gibt hinsichtlich dieses Projektes zu bedenken, dass die mit Landesgesetz 13/98 vorgesehenen Kriterien zur Vergabe von Wobi-Wohnungen zweckentfremdet werden: „Wobi-Wohnungen sind den in den Rangordnungen wartenden Gesuchstellern mit ganz bestimmten Kriterien vorbehalten. Dies hat die Landesregierung nicht bedacht. Man ändert die Spielregeln nicht während des Spieles. Ich warne davor, die Zuweisungskriterien ad hoc abzuändern, nur, weil gerade Wahlen anstehen.“

Der amtierende, zuständige Landesrat Christian Tommasini muss sich, laut Tschenett, die Frage gefallen lassen, warum das Wohnbauinstitut auf den Ankauf günstiger Wohnungen und die Anmietung von Privatwohnungen gänzlich verzichtet und damit den Gesuchstellern in den Rangordnungen immer mehr Wohnraum entzogen hat?

„Da das Wohnbauinstitut seit 2014 konventionierte Wohnungen weder ankauft noch anmietet, außerdem viele Wohnungen an die Sprar-Programme abtritt, wird jetzt wohl eine Kurzschlusshandlung nötig – auf dem Rücken der Bedürftigen. Viel besser wäre es gewesen, den für die Gesuchsteller immer kleiner werdenden Bestand der Wohnungen des Wohnbauinstitutes durch Ankauf und Anmietung wieder aufzufüllen. Dies ist in der letzten Legislaturperiode sträflich versäumt worden“, so der ASGB-Chef.

Laut Tschenett müsste sich das Wohnbauinstitut wieder transparenter ausrichten und mehr Augenmaß walten lassen: “Der Wohnungsbestand müsste wieder auf Vordermann gebracht werden und dem Institut angebotene Wohnungen mit Sozialbindung angemietet werden – die Vergabe zum Landesmietzins hätte aber unter strikter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Kriterien und des Proporzes zu geschehen.” So entstünde auch keine Belastung für die öffentliche Hand, da sich die Eingangs- und Ausgangsmieten für das Wobi die Waage halten würden.

„Das Wohnbauinstitut hat in den letzten fünf Jahren eine rekordverdächtig niedrige Menge an Neubauwohnungen gebaut, und der Ankauf von einzelnen Wohnungen wurde vom Wobi- Generaldirektor Willhelm Palfrader in den letzten fünf Jahren aus unverständlichen Gründen total ausgesetzt. Dieser Wohnraum fehlt heute“, kritisiert Tschenett abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen