AFI hat sich auf ASTAT bezogen

ASTAT verweist auf eigene Unabhängigkeit

Donnerstag, 14. November 2019 | 12:34 Uhr

Bozen – In den letzten Tagen ist in einigen Medien eine Aussendung des Arbeitsförderungsinstituts AFI als Reaktion auf die ASTAT-Mitteilung „Arbeitnehmer und Entlohnungen im öffentlichen Dienst – 2014-2017“ vom 11. November 2019 erschienen. In seiner Mitteilung bezieht sich das AFI auf einige Punkte der ASTAT-Publikation, die seiner Meinung nach kritisch sind, und zwar Methodologie, Inhalt und Relevanz.

Um jegliche Zweifel zu zerstreuen, weist das ASTAT darauf hin, dass die Mitteilung ASTAT-Info Nr. 70/2019, um die es hier geht, nicht erschienen ist, um Daten für die laufenden Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags der öffentlich Bediensteten bereitzustellen, sondern um der Allgemeinheit die kürzlich vom NISF veröffentlichten Daten zu diesem Thema zugänglich zu machen. Das ASTAT untersucht diese Art von Daten des NISF bereits seit Jahren für den privaten Sektor. Die vor Kurzem veröffentlichte Mitteilung dient also, zumindest teilweise, dazu, eine mehrjährige Informationslücke zu füllen.

Das ASTAT unterstreicht, dass es sich bei den publizierten Daten um alle derzeit vom NISF bereitgestellten Daten handelt: Sie sind nur für den Zeitraum 2014-2017 verfügbar, beziehen sich auf die Arbeitnehmer der lokalen und staatlichen Verwaltungen und ermöglichen keine weiteren Vertiefungen. Dennoch stellen sie eine sehr wichtige Informationsgrundlage für alle Betroffenen und Interessierten dar.

Das ASTAT erinnert daran, dass es in voller Autonomie und Unabhängigkeit von anderen Ämtern und Diensten der Landesverwaltung arbeitet und die Aufgabe und Pflicht hat, alle statistischen Daten von allgemeinem Interesse zu erheben und zu veröffentlichen.

Von: mk

Bezirk: Bozen