Benko wurde in den Schwurgerichtssaal geführt

Benko war Ende 2023 noch von Signa-Sanierung überzeugt

Dienstag, 22. September 2026 | 11:45 Uhr

Von: importer

Signa-Gründer René Benko hat am Dienstag im Rahmen des erneuten Prozesses wegen des Verdachts der betrügerischen Krida in Innsbruck erstmals in einem Strafverfahren im Zuge der Signa-Pleite ausgesagt. Dabei betonte er in einem kurzen Schwenk zum generellen Signa-Komplex, dass er sowohl im Herbst als auch im November und Dezember 2023 noch davon überzeugt gewesen sei, dass die Sanierung der Gruppe gelingen werde. Zum Anklagepunkt bekannte sich der 49-Jährige nicht schuldig.

Man müsse sich in die Zeit des Abschlusses des Mietvertrages für die Villa auf der Innsbrucker Hungerburg – Benko wird in dem Prozess vorgeworfen, rund 360.000 Euro an Mietvorauszahlung den Gläubigern vorenthalten zu haben – zurückversetzen, also in den Herbst 2023, meinte der Unternehmer in seiner Befragung vor Richter Norbert Hofer. “Ich und wir alle haben es damals nicht für möglich gehalten, dass die Sanierung der Signa-Gruppe nicht gelingen wird”, führte der gestrauchelte Tiroler Immobilienunternehmer aus. Auch im November und Dezember 2023 sei er noch davon überzeugt gewesen. “Ich habe damals noch einmal zwei, drei Millionen Euro in die Signa-Gruppe einbezahlt. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre.”

Bezüglich der Hungerburg-Villa verwies Benko zunächst auf die Ausführungen seines Verteidigers und bekannte sich nicht schuldig. Er habe die kaufmännischen Details bei dem Vertrag ergänzt bzw. die Mietkonditionen seien von ihm vorgeschlagen worden. Die Konditionen hätten sich “am Markt orientiert.” Als “Gegenleistung” für die Mietvorauszahlung sei “ein Jahr mietfreie Zeit” vereinbart worden. Die “mietfreie Zeit” sei von ihm auch so vorgeschlagen worden und sei neben der Bindung über zehn Jahre der Hauptgrund für die Vorauszahlung gewesen. Für die Zeit nach dem einen Jahr sei eine “marktkonforme Miete” über 7.500 Euro vereinbart worden.

Benko-Angriff auf WKStA

Benko ging in seinen Ausführungen auch zu einem kurzen Angriff auf die WKStA über, der er – was ihm rechtlich zusteht – im Anschluss auch keine Fragen beantwortete. Diese habe zunächst “mit aktenwidrigen Behauptungen” versucht, das Haus als nicht benutzbar darzustellen, jetzt versuche man zu sagen, dass ein “besonderer Mietvertrag” entstanden sei. “Was nicht der Fall war.” Die Mietvorauszahlung habe eine Ersparnis von 90.000 Euro bedeutet.

Die Anmietung des Hauses – man lebte ja auch in der Villa in Igls – sei auf Bitte seiner Frau erfolgt – denn man habe den Kindern dort ein “normales Leben” und einen normalen Schulalltag ohne Personal ermöglichen wollen. Zu Weihnachten 2023 sei das Haus dann “perfekt modernisiert” gewesen. Warum sei die Familie dann nicht eingezogen? “Die Medienereignisse haben sich überschlagen, man hatte es mit einer ‘Medienmeute’ zu tun. Allein aus Sicherheitsgründen konnten wir nicht übersiedeln”, spielte er auf den Signa-Zusammenbruch an. Zu Weihnachten 2024 sei man dann eingezogen. Mittlerweile lebe seine Familie ausschließlich dort.

OGH-Aufhebung

Benko soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die “wirtschaftlich und sachlich unvertretbare Zahlung” seinen Gläubigern den Zugriff auf das Geld entzogen bzw. die Befriedigung von deren Forderungen verhindert bzw. geschmälert haben. Die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung war der zweite Teil einer Causa, in der der 49-Jährige in einem ersten Prozess im Oktober 2025 am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war. Der OGH bestätigte dann Anfang Juli den Schuldspruch des Ersturteils gegen Benko, womit dieser erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Tiroler wurde wegen einer Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter für schuldig befunden. Das Geld soll er seinen Gläubigern vorenthalten haben. Aufgrund der Aufhebung des Teilfreispruchs muss nun noch die Miet-Causa erneut verhandelt sowie die Strafhöhe durch das Landesgericht neu festgesetzt werden.

“Ohne jede äußere Veranlassung”

Der Mietvertrag plus Vorauszahlung sei im Herbst 2023 von Benko “ohne jede äußere Veranlassung abgeschlossen worden” – und das in einer Zeit, als das Signa-Reich schon am Zusammenbrechen war, erklärte der Oberstaatsanwalt am Dienstag in seinem Eröffnungsplädoyer. Die Absicht, in der Villa später zu wohnen und die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages bzw. das Kündigungsrecht seien hier nicht entscheidend. “Der Schaden ist schon vorher eingetroffen. Das Delikt wurde schon vollendet, als der Masseverwalter tätig wurde”, hielt der Anklagevertreter fest.

Die objektive Tatseite habe bereits der OGH in seiner Aufhebung bestätigt. Nun gehe es um die innere, subjektive Tatseite – also ob Benko die Schädigung der Gläubiger ernsthaft für möglich hielt, das heißt einen bedingten Vorsatz hatte. Diese müsse das Gericht nun prüfen. Und nach dieser Prüfung könne nur ein Schuldspruch stehen, betonte der Oberstaatsanwalt.

Darüber hinaus merkte der Ankläger an, dass Benko den Mietvertragsentwurf selbst erstellt habe und das komplette Geschäft generell auf sein Betreiben passiert sei. Der Vermieter sei die RB Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung, gewesen, erinnerte der WKStA-Ankläger. Von einem Gegenüber, auf den Benko keinen Einfluss gehabt habe, könne man hier also wohl nicht sprechen.

Benko-Verteidiger Wess nahm Masseverwalter ins Visier

Benko-Verteidiger Norbert Wess brachte, wie bereits im Vorfeld angekündigt, bei seinem Eröffnungsplädoyer neue Rechtsargumente den besagten Mietvertrag betreffend vor. Dabei nahm er vor allem Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger ins Visier. “Der Mietvertrag war weder böse noch besonders tückisch”, sagte Wess eingangs. Im Gegenteil wäre es bei diesem möglich gewesen, mit einer Aufkündigung ebenjenes eine Retournierung der geleisteten Mietvorauszahlung zu erwirken. Stattdessen habe sich Grabenweger für eine Auflösung entschieden, kritisierte Wess.

“Man hätte es einfach juristisch anders lösen müssen, dann wäre das Problem erst gar nicht entstanden”, argumentierte der Verteidiger. Dann wäre die Summe auch für die Gläubiger “verwertbar gewesen”. Das wiederum bedeute, dass juristisch “nicht einwandfrei” agiert worden sei und man das “Herrn Benko nicht zur Last legen darf”, sah er seinen Mandanten damit vom Anklagepunkt der betrügerischen Krida entlastet und beantragte einen Freispruch.

Urteil wohl noch am Dienstag

Der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzende 49-Jährige wurde abermals in den Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts geführt, in dem die Schöffenverhandlung unter dem Vorsitz von Richter Norbert Hofer stattfindet. Es empfing ihn ein kurzes Blitzlichtgewitter. Der Medienandrang war diesmal wie erwartet sichtlich geringer als bei den bisherigen Benko-Gerichtsauftritten in Innsbruck. Rund 20 Medienvertreter hatten sich im Vorfeld akkreditiert, darunter einige Zeitungsjournalisten aus Deutschland. Rund 80 waren es noch beim ersten Prozess im vergangenen Oktober gewesen.

Der Prozess, der von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr angesetzt ist, dürfte noch am Dienstag mit einem Urteil enden. Sieben Zeugen waren geladen. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

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