Benko wurde in den Schwurgerichtssaal geführt

Benko wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten verurteilt

Dienstag, 22. September 2026 | 17:01 Uhr

Von: importer

Signa-Gründer René Benko ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida von einem Schöffensenat zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter, für die bereits ein rechtskräftiger Schuldspruch des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestand. Hinsichtlich einer Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg setzte es nun auch einen Schuldspruch.

Der OGH hatte bezüglich Letzterem einen Freispruch durch das Landesgericht Innsbruck im Oktober des vergangenen Jahres aufgehoben und nach Innsbruck zurückverwiesen. Darüber wurde nun am Dienstag verhandelt. Zudem musste die Gesamtstrafe neu festgesetzt werden. Im Oktober war Benko wegen Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen noch zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nun setzte es sechs Monate mehr. Vom Vorwurf der Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen wegen der Vorauszahlung von Betriebskosten wurde Benko hingegen freigesprochen. Das Urteil vom Dienstag ist vorerst nicht rechtskräftig – was die Strafhöhe und die Miet-Causa betrifft.

Richter Hofer erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Schöffensenat zur Überzeugung gelangt sei, dass “die Mietvorauszahlung wirtschaftlich nicht notwendig” gewesen sei. “Der Mietvertrag als Konstrukt dahinter erfolgte mit Kalkül”, führte der Schöffensenat-Vorsitzende aus. Ebenjenes Konstrukt sei zwar “primär gewählt worden, um der Familie Benko Wohnraum zur Verfügung zu stellen”, aber Benko habe dadurch auch “billigend in Kauf genommen, dass Gläubiger geschädigt werden”, strich Hofer heraus.

Eine nunmehrige unbedingte Haftstrafe von 30 Monaten sei jedenfalls “tat- und strafangemessen”, sagte Hofer weiters. Als mildernd wurde die “Unbescholtenheit des Angeklagten” gewertet. Ein “reumütiges Geständnis” sei hingegen – als wichtiger Milderungsgrund – nicht erfolgt. Erschwerend sei hingegen zu werten gewesen, dass der strafgegenständliche Betrag “um das zweifache überschritten worden sei” sowie Benko “mehrere Tathandlungen” gesetzt habe.

Kommentare

Aktuell sind 1 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen