Öffentlicher Dienst und Sanität: Mehr Mittel für Kollektivverträge

“Corona-Prämien” für Gesundheitspersonal

Samstag, 28. November 2020 | 11:24 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat in einer Sondersitzung am heutigen Samstag dem Entwurf des ersten Teilvertrags zur Erneuerung des Kollektivvertrags für das Gesundheitspersonal zugestimmt. Dieser gilt für mehr als 8500 Beschäftigte des Gesundheitswesens ausschließlich des ärztlichen und tierärztlichen Personals sowie der Führungskräfte. Für den Zeitraum 2020 bis 2022 stellt das Land mit diesem Vertrag zusätzliche 14 Millionen Euro bereit. Mit ihrer Zustimmung zum Vertrag ermächtigt die Landesregierung die öffentliche Delegation, den ersten Teilvertrag des Kollektivvertrags für das Gesundheitspersonal gemeinsam mit den Gewerkschaften zu unterzeichnen.

Teilvertrag I für Gesundheitswesen genehmigt

Über den Teilvertrag hatten öffentliche Delegation und Gewerkschaften über einen längeren Zeitraum verhandelt. Am vergangenen 13. November hatte die Mehrheit der Gewerkschaften dem Vertrag zugestimmt. Dieser ermöglicht es unter anderem, die Koordinierungszulage für das Personal des Gesundheitswesens und für jenes der Altenheime auf bis zu 90 Prozent zu erhöhen, wofür im Zeitraum 2020 bis 2022 jährlich zwei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Corona-Prämie für das Sanitätspersonal

Zudem sieht der Vertrag für das Gesundheitswesen eine finanzielle Anerkennung für den außerordentlichen Einsatz des Gesundheitspersonals im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie vor, für welche der öffentliche Arbeitgeber sieben Millionen Euro ausgibt. Die Produktivitätsprämie, die Teil des Leistungslohns ist, wird zu diesem Zweck einmalig angehoben, und zwar um 750 Euro brutto für die Pflegehelfer und Pflegegehilfen sowie die Fachkräfte des psychiatrischen Dienstes und um 500 Euro für das restliche Gesundheitspersonal. Der neue Vertrag bringt für den Landeshaushalt im Dreijahreszeitraum von 2020 bis 2022 Mehrausgaben in Höhe von rund 14 Millionen Euro mit sich.

Grünes Licht auch für BÜK-Teilvertrag II

In seiner heutigen Sitzung billigte die Landesregierung auch den Entwurf des zweiten Teilvertrags für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags BÜKV für den Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021, dem alle Gewerkschaften am vergangenen neuntenNovember zugestimmt hatten. Dieser zweite Teilvertrag gilt für etwa 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst, von der Landesverwaltung über den Landesgesundheitsdienst, die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut und den Verkehrsämtern von Bozen und Meran.

300 Millionen Euro für den Zeitraum 2019-21

Für den Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2021 hat das Land für die Kollektivvertragsverhandlungen insgesamt 300 Millionen Euro vorgesehen. Der erste BÜK-Teilvertrages war Ende 2019 unterzeichnet worden. Mit diesem zweiten Teilvertrag werden jetzt 90 Millionen Euro zweckgebunden.
Der Vertrag sieht für die öffentlich Bediensteten einen weiteren Inflationsausgleich der Gehälter von 1,1 Prozent ab 2021 vor sowie Besserstellungen bei Mensadienst bzw. Essensgutscheinen.Der zweite Teilvertrag schafft zudem die arbeitsrechtliche Grundlage für die Anhebung der Koordinierungszulage des Landesgesundheitspersonals und der Seniorenwohnheime.

„Smart Working“ als Arbeitsform geregelt

Außerdem wurde auch ein kollektivvertraglicher Rahmen für das „Smart Working“ eingeführt, der diese neue Arbeitsmodalität für die Zeit nach dem Notstand regelt.

“In einer Ausnahmesituation wie der, die wir gerade durchleben, ist es nicht selbstverständlich, dass wir unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wirtschaftliche Verbesserungen und Vorteile zugestehen können. Wir haben uns für diese Besserstellungen stark gemacht, auch um unsere Wertschätzung für den Einsatz der öffentlich Bediensteten in einer Zeit besonderer Herausforderungen zum Ausdruck zu bringen”, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Von: sis

Bezirk: Bozen