Umstrittener Außenteil von Split-Klimagerät

Deutsche Hausgemeinschaften müssen Klimageräte erlauben

Freitag, 17. Juli 2026 | 10:47 Uhr

Von: APA/dpa

Wohnungseigentümer in Deutschland haben Recht darauf, ein Klimagerät auf ihrem Balkon einzubauen. Eine Hausgemeinschaft muss dies grundsätzlich gestatten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Hausgemeinschaft in Berlin zurück. Diese hatte den Einbau mit einem Beschluss verhindern wollen. Dagegen hatten die Wohnungseigentümer geklagt und nun auch vor dem BGH recht bekommen. Schon die Vorinstanz hatte zu ihren Gunsten entschieden.

In dem Verfahren waren Wohnungseigentümer aus Berlin vor Gericht gezogen, die auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen wollen. Ihr Antrag fand bei einer Eigentümerversammlung aber keine Mehrheit. Sie klagten und waren bereits in der Vorinstanz erfolgreich. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, argumentierten die Richter. Das sah auch der BGH so.

Geräusche kein Grund, Einbau von Klimagerät abzulehnen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte hingegen geltend gemacht, benachbarte Wohnungen könnten wegen des von der Anlage bei Nutzung gemachten Lärms an Wert verlieren. Solche auftretenden Geräusche seien in der Regel aber kein Grund, den Einbau nicht zu gestatten, befand der BGH.

Klima-Splitgeräte bestehen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert – die Wand muss dafür durchbohrt werden.

Situation in Österreich

Auch in Österreich soll der Einbau von Klimaanlagen erleichtert werden. Der für Wohnen zuständige MinisterAndreas Babler (SPÖ), kündigte dahingehend dieser Tage ein rasches Vorgehen an. Derzeit würden dem Einbau große Hürden entgegenstehen. Zusammen mit dem Justizministerium will der Vizekanzler daher die gesetzlichen Bestimmungen ändern.

Für den Einbau von Klimageräten brauchen Wohnungseigentümer oft die Zustimmung der übrigen Eigentümer im Haus. Kommt diese nicht zustande, kann sie eingeklagt werden. Dann muss aber vor Gericht dargelegt werden, dass die Maßnahme verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse dient. Die Rechtsprechung würde dafür einen strengen Maßstab anlegen, so Babler. Für Mieter seien die Hürden teils noch höher. “2026 dürfen wir Klimaanlagen nicht pauschal als Luxus behandeln.” Neben Klimaanlagen gehe es auch um Außenjalousien, Rollläden, Sonnenschutzbeschichtungen und andere technische Lösungen zur Beschattung und Kühlung.

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