Gezielte Unterstützung für Gemeinden

Drei Mio. für ländliches Wegenetz

Freitag, 26. Juni 2026 | 15:37 Uhr

Von: luk

Bozen – Ein Beispiel: Die Zufahrt Heiligkreuz in St. Leonhard in Passeier muss an verschiedenen Stellen ausgebaut werden, unter anderem deshalb, weil sie im Notfall von Rettungsfahrzeugen nicht problemlos befahren werden kann: Die Kehre am Anfang ist zu eng, die bestehenden Stützbauwerke sind teilweise sanierungsbedürftig, das Ende der Trasse ist zu schmal. Im Vorjahr wurde deshalb mit der Umsetzung des Projektes zur Verbreiterung der Engstellen der Zufahrt zum Heiligkreuz-Hof begonnen, um die Sicherstellung der Rettungswege zu gewährleisten. Ermöglicht wird dieses Projekt mit der Förderung für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und im Berggebiet.

“Das ländliche Wegenetz ist von grundlegender Bedeutung für die Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Bevölkerung”, unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher, “es ist auch grundlegend für den Weiterbestand des ländlichen Raums und auch der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, um dieses ländliche Wegenetz aufrechtzuerhalten, instand zu setzen und auszubauen.”

In ihrer Sitzung vom 26. Juni hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Walcher beschlossen, zusätzliche Finanzmittel nur für die Gemeinden mit einer Länge des ländlichen Wegenetzes zwischen 50 und 75 Kilometern bereitzustellen. “Damit werden nun zusätzliche Finanzmittel für das laufende Jahr 2026 im Ausmaß von rund 3 Millionen Euro für die Förderung von Primärinfrastrukturen bezogen auf Bau, Ausbau, Befestigung und Sanierung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen im ländlichen Raum und im Berggebiet bereitgestellt”, berichtet Landesrat Walcher.

Die maximal anerkannten Kosten pro Projekt und Gemeinde betragen 200.000 Euro mit einem maximalen Beitragsprozentsatz von 80 Prozent. Begünstigte sind die Gemeinden mit einer Gesamtlänge an ländlichem Straßennetz zwischen 50 und 75 Kilometern: Brixen, Enneberg, Freienfeld, Karneid, Kastelbell-Tschars, Kastelruth, Klausen, Naturns, Ratschings, Schenna, Schlanders, St. Leonhard in Passeier, St. Lorenzen, St. Pankraz, Ulten, Vintl, Völs am Schlern.

Die Förderanträge können vom 1. Juli bis zum 30. September des Jahres 2026 – auf alle Fälle vor Beginn der Arbeiten – beim Landesamt für Bergwirtschaft im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen eingereicht werden: forstdienst.provinz.bz.it/de/almen-berggebiete/foerderung-wegenetz-hoefe. Die Finanzierungsdekrete werden im Laufe des Jahres 2026 ausgestellt.

Bezirk: Bozen

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