Von: APA/dpa
Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Die bisher vorgesehenen Entschädigungszahlungen bei verspäteten Flügen werden beibehalten, wie ein hochrangiger EU-Diplomat am Freitag mitteilte. Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten.
Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen. Aus Österreich zeigten sich ÖVP-Abgeordnete Sophia Kircher und SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder zufrieden mit dem Kompromiss. “Sollte es so bestätigt werden, konnten wir eine Verschlechterung der Konsumentenschutzrechte im Flugverkehr verhindern”, schreibt Kircher. Es habe “die Vernunft gesiegt” und Flugreisende erhalten nach wie vor eine gestaffelte Entschädigung, so Schieder. “Das ist eine klare Absage an die dreisten Forderungen der Fluglobby und ein erfolgreicher Touchdown für Fluggastrechte in ganz Europa”, ergänzt er.
Besserer Preisvergleich beim Handgepäck
Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Verschulden der Airline entscheidet
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004.




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