Anpassung der Akkreditierungsrichtlinien

Erleichterungen für Dienste für Menschen mit Behinderung beschlossen

Mittwoch, 15. September 2021 | 12:05 Uhr

Bozen – Arbeitseingliederungsdienste für Menschen mit einer psychischen Erkrankung können künftig Personal mit handwerklicher Qualifikation aufnehmen.
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Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung gestern mehreren Änderungen im Bereich der Dienste für Menschen mit Behinderungen und mit psychischen Erkrankungen zugestimmt. Dadurch soll es künftig möglich sein, dass Personal schneller nachbesetzt und zudem die Einbindung von Ehrenamtlichen leichter erfolgen kann. “In Südtirol gibt es unterschiedliche Angebote und Projekte, bei denen Menschen mit Behinderungen und mit psychischen Erkrankungen in die Arbeits- und Alltagswelt eingebunden werden. Die Änderungen ermöglichen für diese Dienste für Menschen mit Behinderungen und für die entsprechenden Nutzerinnen und Nutzer eine verbesserte psychologische und psychiatrische Betreuung und eine bessere sozio-sanitäre Abstimmung bei der Begleitung”, sagt Landesrätin Deeg.

Durch eine Anpassung der Akkreditierungsrichtlinien werden künftig Menschen mit Behinderungen, die in einer teilstationären oder stationären Einrichtung begleitet werden, auch auf der psychologischen Ebene besser begleitet. Zudem wird mit dem Beschluss der Weg dafür freigemacht, dass künftig auch eigens ausgebildete Ehrenamtliche in Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen während der Nacht eingebunden werden können. Dadurch soll die Integration der Wohndienste in die örtliche Gemeinschaft gefördert und die Normalisierung des Alltags der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert werden. Zudem wurden in einigen Bereichen der Arbeitsrehabilitation für Menschen mit psychischen Erkrankungen die zulässigen Berufsbilder für die Vermittlung spezifischer technischer Fertigkeiten erweitert. So können in Zukunft auch qualifizierte Handwerker wie Tischler, Maler, Schneiderinnen oder Keramikerinnen in die jeweiligen Dienste aufgenommen werden. Allerdings sind die Personen nach Dienstantritt dazu verpflichtet, Weiterbildungskurse im sozialpädagogischen Bereich zu absolvieren.

Von: luk

Bezirk: Bozen