Benko wurde in den Schwurgerichtssaal geführt

Erneuter Prozess gegen Benko in Innsbruck begonnen

Dienstag, 22. September 2026 | 09:55 Uhr

Von: importer

Ein erneuter Prozess gegen Signa-Gründer René Benko wegen des Verdachts der betrügerischen Krida hat Dienstagvormittag am Landesgericht Innsbruck begonnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Anfang Juli einen Teilfreispruch aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen. Es geht um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Der Oberstaatsanwalt beantragte einen Schuldspruch.

Benko soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch die “wirtschaftlich und sachlich unvertretbare Zahlung” seinen Gläubigern den Zugriff auf das Geld entzogen bzw. die Befriedigung von deren Forderungen verhindert bzw. geschmälert haben. Die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung war der zweite Teil einer Causa, in der der 49-Jährige in einem ersten Prozess im Oktober 2025 am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war. Der OGH bestätigte dann Anfang Juli den Schuldspruch des Ersturteils gegen Benko, womit dieser erstmals rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Tiroler wurde wegen einer Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter für schuldig befunden. Das Geld soll er seinen Gläubigern vorenthalten haben. Aufgrund der Aufhebung des Teilfreispruchs muss nun noch die Miet-Causa erneut verhandelt sowie die Strafhöhe durch das Landesgericht neu festgesetzt werden.

Der Mietvertrag plus Vorauszahlung sei im Herbst 2023 von Benko “ohne jede äußere Veranlassung abgeschlossen worden” – und das in einer Zeit, als das Signa-Reich schon am Zusammenbrechen war, erklärte der Oberstaatsanwalt am Dienstag in seinem Eröffnungsplädoyer. Die Absicht, in der Villa später zu wohnen und die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages bzw. das Kündigungsrecht seien hier nicht entscheidend. “Der Schaden ist schon vorher eingetroffen. Das Delikt wurde schon vollendet, als der Masseverwalter tätig wurde”, hielt der Anklagevertreter fest.

Oberstaatsanwalt hielt innere Tatseite für gegeben

Die objektive Tatseite habe bereits der OGH in seiner Aufhebung bestätigt. Nun gehe es um die innere, subjektive Tatseite – also ob Benko die Schädigung der Gläubiger ernsthaft für möglich hielt, das heißt einen bedingten Vorsatz hatte. Diese müsse das Gericht nun prüfen. Und nach dieser Prüfung könne nur ein Schuldspruch stehen, betonte der Oberstaatsanwalt.

Darüber hinaus merkte der Ankläger an, dass Benko den Mietvertragsentwurf selbst erstellt habe und das komplette Geschäft generell auf sein Betreiben passiert sei. Der Vermieter sei die RB Immobilien GmbH, eine Tochtergesellschaft der Laura Privatstiftung, gewesen, erinnerte der WKStA-Ankläger. Von einem Gegenüber, auf den Benko keinen Einfluss gehabt habe, könne man hier also wohl nicht sprechen.

Urteil wohl noch am Dienstag

Der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzende 49-Jährige wurde abermals in den Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts geführt, in dem die Schöffenverhandlung unter dem Vorsitz von Richter Norbert Hofer stattfindet. Es empfing ihn ein kurzes Blitzlichtgewitter. Der Medienandrang war diesmal wie erwartet sichtlich geringer als bei den bisherigen Benko-Gerichtsauftritten in Innsbruck. Rund 20 Medienvertreter hatten sich im Vorfeld akkreditiert, darunter einige Zeitungsjournalisten aus Deutschland. Rund 80 waren es noch beim ersten Prozess im vergangenen Oktober gewesen.

Der Prozess, der von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr angesetzt ist, dürfte noch am Dienstag mit einem Urteil enden. Sieben Zeugen waren geladen. Ob Benko diesmal in seiner Heimatstadt Fragen des Gerichts beantworten wird, war vorerst unklar. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen