Von: luk
Bozen – Familien können noch bis Ende März 2022 um die Erneuerung des Landeskindergeldes ansuchen. Die Landesregierung hat diesem Vorhaben heute ihre Zustimmung erteilt.
Die Landesregierung hat heute dem Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg zugestimmt, die Einreichfrist für die Erneuerung des Landeskindergeldes 2022 zu verlängern. Ursprünglich galt als letztmöglicher Termin der 31. Dezember. Mit der heutigen Entscheidung der Landesregierung wurde die Basis für eine Verlängerung dieses Termins auf Ende März gelegt. Für die formelle Verlängerung wird nun ein entsprechender Beschluss ausgearbeitet und in die Landesregierung eingebracht. “Das Landeskindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützungsleistung für viele Familien in unserem Land. Mit der Fristverlängerung haben diese nun mehr Zeit, um die Leistung anzusuchen. Zudem werden die Patronate, über welche die Ansuchen eingereicht werden, etwas entlastet”, betont Landesrätin Deeg.
Mit dem Landeskindergeld werden Südtiroler Familien einkommensabhängig und je nach Familienzusammensetzung unterstützt. Jährlich erhalten damit über 26.000 Familien diese Leistung, deren Gesamtausgabe im Jahr 2020 bei 33,7 Millionen Euro lag. Das Landeskindergeld ist ein Beitrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten von minderjährigen Kindern oder Kindern bzw. Familienangehörigen mit einer Behinderung oder einer Zivilinvalidität. Erstmalige Ansuchen können ganzjährig eingereicht werden, für die jährliche Erneuerung hingegen gibt es eine Frist (31. Dezember), die nun um drei Monate verlängert werden soll. Nur damit ist garantiert, dass die Auszahlung des Landeskindergeldes ohne Unterbrechung am Jahresende fortgeführt wird.
Das Ansuchen kann bei allen Patronaten eingereicht werden, die dieses dann an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermitteln. Alternativ kann der Antrag auch online über das persönliche Portal myCIVIS eingereicht werden. Das Land Südtirol unterstützt Familien auf vielfältige Art und Weise, eine Auflistung und Informationen zu den finanziellen Unterstützungsleistungen ist online unter www.provinz.bz.it/familiengelder abrufbar.