Verbraucherverbände schreiben an Ministerpräsident

„Geschützter Markt für Strom und Gas soll nicht abgeschafft werden“

Dienstag, 04. April 2017 | 15:09 Uhr

Bozen – Die Verbraucherverbände Acu, Adiconsum, Adoc, Adusbef, Assoutenti, Codacons, Codici, Federazione Confconsumatori, Federconsumatori, Lega Consumatori, Unione Nazionale Consumatori und die Verbraucherzentrale Südtirol haben an Ministerpräsident Paolo Gentiloni geschrieben, um ihre Besorgnis über den Gesetzesvorschlag zur Konkurrenz zu äußern.

Besonders beunruhigend finden die Verbände die derzeitige Formulierung zur Abschaffung des geschützten Markts für Strom und Gas ab Juli 2018, und fordern (vor allem in Hinblick auf eine eventuelle Vertrauensfrage) die Streichung der entsprechenden Passagen.

Andernfalls würden Millionen Haushalte wahrlich vom Regen in die Traufe rutschen: Wer nämlich bis Juli 2018 keinen Anbieter wählt, wird automatisch in den „Schutzservice“ (servizio di salvaguardia) eingestuft, was im Verhältnis zum geschützten Markt (mercato tutelato) Mehrkosten von 20 bis 30 Prozent mit sich bringen wird, und zwar für Strom und Gas.

Außerdem fehlt jeder Schutz für die sog. „besonderen“ Kunden, welche auch laut EU-Kommission besonders behandelt werden müssten.

„Vier Anbieter teilen sich 80 Prozent des Markts der Haushaltskunden“, liest man im Brief. „Die Konzentration der Privatkunden auf so wenige Anbieter schafft keine Konkurrenz, sondern konsolidiert die bestehende monopolartige Situation, was unweigerlich einen Anstieg der Preise von Strom und Gas für Haushaltskunden bedeuten wird“.

„Auch das Ende der Tätigkeit des Einheitseinkäufers (Acquirente Unico) stellt keinen weiteren Schritt in Richtung Liberalisierung dar, sondern würde ein wichtiges Wettbewerbselement aus dem Markt nehmen, sehr zum Schaden der Konkurrenz“.

Um den Preissteigerungen entgegenzuwirken, so die Verbraucherverbände, werde die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden für Energie und Wettbewerb kaum ausreichen, da „ein eventueller Eingriff von deren Seite erst nach Feststellung der Preissteigerungen erfolgen könnte, wenn die Verbraucher den Schaden längst erlitten haben“.

Von: luk

Bezirk: Bozen