SBB zum Raumordnungsgesetz

“Gute Vorschläge liegen schon auf dem Tisch”

Donnerstag, 31. Oktober 2019 | 18:02 Uhr

Bozen – Mit Vorschlägen für strengere Regeln im neuen Landesraumordnungsgesetz, klaren Kriterien, wer Bauer ist und wer nicht, eine strengere Lizenzvergabe und mehr Kontrollen, will der Südtiroler Bauernbund den Zugang zum Urlaub auf dem Bauernhof verschärfen. Vom Änderungsantrag des Abgeordneten Peter Faistnauer hält er aber nichts.

“Gegen Spekulation beim Urlaub auf dem Bauernhof sein, aber selbst Spekulationen in die Welt setzen, nichts anderes ist im Grunde der Änderungsantrag des Team-K-Abgeordneten Peter Faistnauer. Mit dem Vorschlag einer Beschränkung für den Urlaub auf dem Bauernhof auf 600 m³ Bauvolumen sollen kleinstrukturierte geschlossene Höfe besser geschützt werden, so die Hoffnung Faistnauers. Dass mit solchen Anträgen Stimmung gegen und nicht für die geschlossenen Höfe und den Urlaub auf dem Bauernhof gemacht wird, ist dem Antragsteller wohl entgangen“, ärgert sich Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner.

Für den Südtiroler Bauernbund sind andere Maßnahmen wesentlich effizienter, um Spekulationen beim UaB zu verhindern. „Mit dem neuen Landesraumordnungsgesetz erhalten nur mehr selbstbewirtschaftende Bauern und landwirtschaftliche Unternehmer das Baurecht am geschlossenen Hof, einschließlich Urlaub auf dem Bauernhof. Das heißt, es muss aktiv selbst und mit den eigenen Familienmitgliedern in der Landwirtschaft gearbeitet oder das überwiegende Einkommen aus der Landwirtschaft erwirtschaftet werden. Im Gegensatz dazu kann im aktuellen Gesetz jeder Eigentümer eines geschlossenen Hofes um das Baurecht ansuchen.“ Daher sei auch die Kritik, dass das neue Landesraumordnungsgesetz der Spekulation Tür und Tor öffne, schlichtweg falsch.

Verschärft müsse laut SBB die Lizenzvergabe, denn mit einer starken Bindung des Urlaubs auf dem Bauernhof an die landwirtschaftliche Tätigkeit kommt das Zusatzeinkommen aus dem UaB auch wirklich dem Erhalt des Bauernhofes zugute. „Eine UaB-Lizenz soll daher mit einer gastgewerblichen Lizenz nicht mehr vereinbar sein. Das heißt, dass ich entweder Gastwirt oder Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof bin. Diese Neuerung muss aber über das Lizenzrecht geregelt werden und nicht über Bindungen im neuen Landesraumordnungsgesetz. Ein verständliches und lesbares Raumordnungsgesetz ist nämlich ein großes Anliegen“, sagt Rinner. Andere wollen aber wohl lieber wieder zur alten Regelung zurück, bei der vielfach derjenige zu seinem Recht kam, der die besseren Anwälte hatte.

“Anstatt also Spekulationen in die Welt zu setzen, sollten sich die Abgeordneten im Südtiroler Landtag überlegen, warum Bauernhöfe aufgegeben und verkauft werden. Gerade bei der Antwort auf diese Frage bleibe es meist bei Lippenbekenntnissen. Wir müssen die Betriebe unterstützen, anstatt die landwirtschaftliche Tätigkeit und den UaB zu erschweren, indem man Spekulationen als Argument vorschiebt. Wir haben die Probleme erkannt und Vorschläge für die Änderung des Zugangs zum UaB ausgearbeitet. Das muss jetzt umgesetzt werden“, betont Rinner.

Auch solle man sich im Landtag besser schnellstens über Instrumente wie das Tiroler Grundverkehrsgesetz Gedanken machen. „Dann könnten nur mehr Bäuerinnen und Bauern landwirtschaftliche Grundstücke und Gebäude erwerben. Das würde jeglicher Spekulation sehr schnell ein Ende bereiten und die Bewirtschaftung in Bauernhand halten“, so Rinners Ratschlag.

Von: luk

Bezirk: Bozen