Das Land kann künftig die Raumplanung im Handel autonom regeln

Handel: Durchführungsbestimmung ab 16. August in Kraft

Dienstag, 02. August 2016 | 19:52 Uhr

Bozen – Das Land kann künftig die Raumplanung im Handel autonom regeln. Die diesbezügliche Durchführungsverordnung wurde heute im Gesetzesanzeiger veröffentlicht.

Ab 16. August 2016 wird es dem Land Südtirol möglich sein, die Raumplanung im Bereich Handel selbstständig zu gestalten. An diesem Tag tritt nämlich die – nach langen und harten Verhandlungen – Ende Juni vom Ministerrat im Beisein von Landeshauptmann Arno Kompatscher genehmigte Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut in Kraft, die heute (2. August) im Gesetzesanzeiger veröffentlicht worden ist.

Auf der Grundlage der neuen Durchführungsbestimmung können Bozen und Trient nun die Raumplanung im Bereich Handel vornehmen und auch den großen Liberalisierungstendenzen entgegenwirken. Sie können beispielsweise Zonen mit Handelsverbot vorsehen, oder Zonen, in denen Handel nur beschränkt betrieben werden kann.

“Südtirol hat mit 1,82 Quadratmeter Handelsfläche pro Einwohner mehr Handelsfläche als jeder andere Region”, legt Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Kompatscher dar, der dies als Zeichen dafür wertet, dass “unsere Handelspolitik Vielfalt und Konkurrenz gesichert hat”. Auch verweist der Landeshauptmann auf die Handelspolitik der Landesregierung, die auf die Erhaltung und Stärkung der Nahversorgung ausgerichtet sei und nun auch über die Raumplanung in diese Richtung Akzente setzen könne. “Aufbauend auf diese Durchführungsbestimmung wird die Materie neu geregelt, damit wird endlich Klarheit und Rechtssicherheit für alle geschaffen”, so der Landeshauptmann.

Von: ka

Bezirk: Bozen