Von: mk
Bozen – EBK – die Bilaterale Körperschaft für die Bereiche Handel und Dienstleistungen in Südtirol – bietet sowohl Betrieben als auch Mitarbeitern eine Reihe von Serviceleistungen und finanzielle Hilfestellungen an. Mit Juli 2023 werden neue Unterstützungsmaßnahmen eingeführt. Die Neuigkeiten sind heute im Rahmen einer Pressekonferenz im Hauptsitz des Wirtschaftsverbandes hds vorgestellt worden. Anwesend waren EBK-Präsidentin Antonella Costanzo und Vizepräsident Sandro Pellegrini.
Neuer Wohnbeitrag für Mitarbeiter
Angesichts der hohen Wohnkosten in Südtirol unterstützt EBK alleinlebende Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 250 Euro. Die Leistung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestimmt, die ihren Wohnsitz in Südtirol haben.
Die Dienstleistung wird versuchsweise für das Jahr 2023 eingeführt und bis zu einem Gesamtbetrag von 250.000 Euro aller insgesamt eingereichten Anträge rückvergütet.
Die Voraussetzungen sind:
- ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten
- Mietvertrag bzw. Wohnbaudarlehen lautend auf den Namen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin
- Familienbogen, der den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin als einziges Mitglied ausweist
Neuer Beitrag für Mitarbeiter für den Kauf eines Fahrrades bzw. E-Bikes
Zur Förderung der nachhaltigen Mobilität gewährt EBK einen einmaligen Beitrag von 200 Euro für den Kauf eines Fahrrads oder eines E-Bikes für den Eigengebrauch. Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 40.000 Euro aller insgesamt eingereichten Anträge rückvergütet.
Die Voraussetzungen sind:
- ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten
- auf den Abtragsteller bzw. die Antragstellerin ausgestellte Rechnung bzw. Steuerquittung
Zudem werden weitere Neuigkeiten eingeführt bei Unterstützungsmaßnahmen, die bereits im Angebot sind.
Erweiterung der Beiträge an Betriebe, die Erholungsräume für Mitarbeiter einrichten
Für die Gestaltung bzw. Einrichtung (Elektrogeräte oder andere Vorrichtungen) der Räumlichkeiten als Erholungs- bzw. Entspannungszonen wird ein Beitrag in Höhe von 35 Prozent (bis zu einem maximalen Betrag von 1.500 Euro) der anfallenden Spesen gewährt. Neuheit ab Juli 2023: Es werden auch die Kosten für den Kauf von E-Bikes und/oder für die Installation von Ladestationen für E-Bikes anerkannt, die allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
Die Dienstleistung wird bis zu einem Gesamtbetrag von 50.000 (bisher 30.000) Euro aller insgesamt von allen Unternehmen eingereichten Anträge rückvergütet.
Rückvergütung Kinderbetreuung 65 Prozent
Die EBK fördert u. a. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Während zwei Perioden im Jahr unterstützt sie ihre Mitglieder bei der Betreuung/Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder bei konventionierten Partnereinrichtungen mit einer Spesenrückvergütung von 65 Prozent der angefallenen Kosten.
Neu ab Sommer 2023 ist: Es werden auch die Rechnungen von Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Provinz Bozen anerkannt. Die Einrichtung braucht in diesem Fall nicht mit der EBK konventioniert zu sein.
Wer ist EBK?
EBK wurde, wie vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehen, als territoriale, bilaterale Körperschaft im Jahr 2000 in Bozen von den Gewerkschaftsorganisationen ASGB Handel, Filcams/CGIL – AGB, Fisascat/SGB-CISL und UILTuCS/UIL – SGK gemeinsam mit dem Wirtschaftsverband hds gegründet und wird von denselben paritätisch geführt. Weitere Informationen zur Bilateralen Körperschaft sind unter www.ebk.bz.it zu finden.