Von: Sophia Molitor
Bozen – Journalistische Berufsethik und die territorialen Garantieorgane standen im Mittelpunkt des Weiterbildungskurses für Journalist:innen, der vom Landesbeirat für das Kommunikationswesen gemeinsam mit der Journalistenkammer Trentino-Südtirol am 9. September in Bozen organisiert und von der Kinder- und Jugendanwaltschaft und der Postpolizei mitgetragen wurde.
Im komplexen aktuellen Informationsumfeld werden immer wieder Probleme und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten angeprangert, insbesondere wenn Minderjährige Gegenstand der medialen Berichterstattung sind. Vor dem Hintergrund jüngster Fälle aus der Berichterstattung befasste sich ein Weiterbildungskurs, der vom Landesbeirat für das Kommunikationswesen gemeinsam mit der Journalistenkammer Trentino-Südtirol am heutigen 9. September in Bozen durchgeführt worden ist, mit den berufsethischen Grundsätzen, die Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs beachten müssen. Zudem wurden das Verhältnis, die Rolle und die Aufgaben des Kommunikationsbeirats und der Kinder- und Jugendanwaltschaft näher beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Maßnahmen der Staatspolizei zur Prävention und Bekämpfung von Straftaten im Internet zum Nachteil Minderjähriger, insbesondere von Cybermobbing und anderen Formen digitaler Gewalt.
Im Laufe des Vormittags wurden bewährte Praktiken für eine korrekte und respektvolle Kommunikation vorgestellt, um ein Gleichgewicht zwischen der Verpflichtung zum Schutz der Privatsphäre Minderjähriger und dem Recht auf Information zu finden.
Michele Partipilo, Journalist und ehemaliger Direktor der Gazzetta del Mezzogiorno, widmete sich dem Thema „Minderjährige, Recht auf Information und Recht auf Privatsphäre. Die Regeln des Journalismus”. Er erläuterte, dass Minderjährige in der italienischen Rechtsordnung besonderen Schutz genießen, um ihre psychische und physische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. „In vielen Fällen dürfen Journalistinnen und Journalisten keine identifizierenden Daten Minderjähriger veröffentlichen”, erklärte Partipilo. „Auch dann nicht, wenn die Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter vorliegt.” Der Vorrang des Rechts auf Anonymität bedeute jedoch nicht, dass Minderjährige von der Gesellschaft ausgeschlossen seien. Im Mittelpunkt standen die geltenden Regeln – von der Charta von Treviso bis zum journalistischen Berufskodex.
Smartphoneführerschein für Medienkompetenz
Judith Gögele, Präsidentin des Landesbeirates für das Kommunikationswesen, erläuterte anschließend die Aufgaben und die Rolle des Beirats als territoriale Garantieinstanz zum Schutz Minderjähriger in den Medien. In ihrem Beitrag erinnerte sie daran, dass der Kommunikationsbeirat zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer und der Bevölkerung, insbesondere der Minderjährigen, eine kontinuierliche Beobachtung der Fernsehsender durchführt. „Darüber hinaus fördern wir Maßnahmen zur Medienkompetenz, darunter das Projekt des Smartphoneführerscheins, sowie Sensibilisierungskampagnen gegen Hass im Internet”, so Gögele.
Daniela Höller, Kinder- und Jugendanwältin, sprach über „Bewährte Praktiken für eine Berichterstattung unter Wahrung der Privatsphäre”. Höller bekräftigte ihre institutionelle Rolle bei der Förderung, Wahrung und dem Schutz der Rechte Minderjähriger. Anschließend stellte sie praktische Fallbeispiele vor, die von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit Presseberichten gemeldet werden, und betonte: „Zwischen dem Recht auf Information und dem Schutz der Privatsphäre Minderjähriger tut sich ein sensibles Spannungsfeld auf. Eine verantwortungsvolle Berichterstattung ist daher unerlässlich: Informieren ja – aber ohne das Kind zu identifizieren und es dem medialen Rampenlicht auszusetzen.”
„Prävention und Bekämpfung von Straftaten im Internet zum Nachteil Minderjähriger” lautete das Thema des Beitrags von Raffaele Federici, Vizequästor und Leiter des Zentrums für Cybersicherheit Trentino-Südtirol. „Die Tätigkeit der Polizei für Cybersicherheit basiert neben der Ermittlungsarbeit auf der Prävention und Bekämpfung von Straftaten im Internet zum Nachteil Minderjähriger”, erklärte Federici, „mit besonderem Augenmerk auf Cybermobbing und andere Formen digitaler Gewalt.” Deshalb seien sowohl digitale Bildung als auch die Förderung eines bewussten und sicheren Umgangs mit dem Internet und sozialen Medien von großer Bedeutung. Dabei müssten Schulen und Familien einbezogen werden.
Zum Abschluss wurde anhand konkreter Fälle aus der journalistischen Berichterstattung über Minderjährige von allen Referentinnen und Referenten die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Garantieorganen, Medienvertreterinnen und -vertretern, Institutionen, Schulen und anderen Akteuren auf lokaler Ebene hervorgehoben.
Die Fortbildungsveranstaltung wurde von der Kinder- und Jugendanwaltschaft und der Postpolizei mitgetragen.




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