Bis zum 15. Mai 2026 gültig

Kataster: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Schweiz bleibt

Montag, 20. März 2023 | 15:22 Uhr

Bozen – Das Amt für Kataster und Grundbuch wird künftig Zugang zu den Daten der Schweizer Stationen haben. Das entsprechende Abkommen hat die Landesregierung heute (20. März) gutgeheißen.
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­Die Landesabteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster verwaltet auf Südtiroler Landesgebiet einen Positionierungsdienst namens STPOS, der aus einer Reihe von ständigen Referenzstationen für die Satellitenvermessung besteht. Insgesamt werden derzeit zehn permanente Stationen betrieben. In der Schweiz gibt es ein ähnliches Netz von permanenten GPS-Stationen, das vom Bundesamt für Landestopografie (SWISSTOPO) betrieben wird. Heute hat der zuständige Landesrat Massimo Bessone der Landesregierung den Vorschlag unterbreitet, das Abkommen zwischen dem Land und der Schweiz über die gegenseitige Bereitstellung von Katasterdaten zwischen den Referenzstationen zu erneuern. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit besteht bereits seit Jahren und hat zu einem nützlichen Erfahrungsaustausch über die besonderen Probleme der Vermessung im Alpenraum geführt. Das entsprechende Abkommen ist kürzlich ausgelaufen.

“Mit der Erneuerung des Abkommens werden wir den Service für die Bürger verbessern“, ist Bessone überzeugt.  “Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Schweizer Vermessungsbehörde entlang der Grenze ermöglicht uns, auch dank der STPOS-Satellitenmessungen, sehr genaue Referenzen und verbessert die Beziehungen zwischen den öffentlichen Verwaltungen. Außerdem werden wir mit der Erneuerung des Abkommens die Zuverlässigkeit des Netzes entlang der Grenze verbessern und die Kosten senken.”

Für Südtirol wird Landesrat Bessone die Vereinbarung unterzeichnet, die dann bis zum 15. Mai 2026 gültig sein wird.

Von: luk

Bezirk: Bozen