Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute auf Antrag von Landesrätin Waltraud Deeg einem Beschluss zu Änderungen an den Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zu Verwaltung und Auszahlung des Landesfamiliengeldes und des Landeskindergeldes zugestimmt. Damit ist der Weg frei, um künftig länger das Landesfamiliengeld auszahlen zu können. Die gesetzliche Basis dafür war bereits mit dem Landesgesetz 3/2020 im April vom Landtag geschaffen worden. “Diese Verlängerung des Landesfamiliengeldes soll besonders in der aktuellen Krise helfen, wirkt jedoch langfristig nach und unterstützt damit Südtiroler Familien finanziell”, betont Familienlandesrätin Deeg.
Familien, deren Kinder bis Juli das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten damit rückwirkend bzw. weiterhin die monatliche Leistung in Höhe von 200 Euro. Es ist kein Neuansuchen nötig, die Auszahlung wird innerhalb August erfolgen. Kinder, die im Jänner und Februar 2020 drei Jahre alt geworden sind, konnten bereits in diesem Schuljahr 2019/20 den Kindergarten besuchen. Bisher wurde das Landesfamiliengeld bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ausbezahlt. Künftig wird dies bis zum frühestmöglichen Eintritt in den Kindergarten (maximal 43 Monate) erfolgen. Betroffen davon sind im Jahr 2020 über 2200 Familien, die Mehrausgaben betragen rund 2,3 Millionen Euro.