Raumplanerische Leistungen

Neue Richtlinien für Honorare im Bereich Raumordnung

Dienstag, 29. November 2022 | 15:49 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute die Anwendungsrichtlinien für die Vergaben von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen geändert.
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­Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft 9/2018 wurden neue Planungsinstrumente eingeführt und die Inhalte bereits bestehender Planungsinstrumente neu festgelegt. Aus diesem Grund ist es notwendig geworden, die gültigen Richtlinien für die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauten abzuändern, die im Anhang V des Landesregierungsbeschlusses Nr. 1308/2014 enthalten waren.

Auf Einbringung von Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung daher heute die geänderten Richtlinien für die Vergaben von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen beschlossen. Die Anpassungen wurden in Zusammenarbeit mit den für Raumplanung zuständigen Berufskammern erarbeitet und wurden vom Rat der Gemeinden mit Bedingungen positiv begutachtet.

“Damit die Gemeinden bei der Ausschreibung der einzelnen Planungsaufträge für das Gemeindeentwicklungsprogramm Sicherheit haben, braucht es klare Vorgaben”, unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Diese seien mit dem vorliegenden Beschluss gewährleistet. “Die Südtirolerinnen und Südtiroler wollen Verantwortung für ihre Zukunft auf Gemeindeebene übernehmen. Bei der Auftaktveranstaltung ‘Gestalte Zukunft mit’ habe ich mit großer Freude die Motivation der Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger erlebt. Das stimmt mich zuversichtlich.”

Raumplanerische Leistungen

Die neuen Richtlinien sehen unter anderem vor, dass sich die Vergütungen für die raumplanerischen Leistungen anhand von Grundbeträgen und variablen Beträgen errechnen. Bei den Grundbeträgen handelt es sich um Schätzwerte, die auf der Erbringung vergleichbarer raumplanerischer Leistungen basieren und alle drei Jahre aktualisiert werden. Das Grundhonorar für die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogrammes Raum und Landschaft ergibt sich aus der Einwohnerzahl, den Gästebetten und der Fläche der Gemeinde. Dafür sind die zum Zeitpunkt der Vergabe verfügbaren offiziellen ASTAT-Daten heranzuziehen.
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Von: luk

Bezirk: Bozen