"Preishoheit zurückgewonnen"

Bestpreisklausel: HGV erfreut – VZS rät zu Nachverhandlungen

Donnerstag, 04. Mai 2017 | 16:36 Uhr

Bozen/Rom – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut über die Entscheidung des römischen Senats, der die Abschaffung der sogenannten Bestpreisklausel bestätigt hat. Diese besagt, dass sich der Beherbergungsbetrieb verpflichtet, seinen Gästen keine besseren Konditionen zu bieten als über die weltweit agierenden Buchungsportale. „Diese restriktiven Vertragsklauseln werden nach der gestrigen Abstimmung im Senat bald nichtig sein. Es ist nämlich zu erwarten, dass die Abgeordnetenkammer das Gesetz in Kürze in dritter Lesung genehmigen wird, womit es in Kraft treten kann.

„Dadurch hat der Gastwirt wieder seine ihm zustehende Preishoheit zurückerlangt“, freut sich HGV-Präsident Manfred Pinzger. Der Kampf gegen diese Klauseln ist letzthin in zahlreichen europäischen Staaten geführt worden. In Frankreich, Deutschland und Österreich hat sich das Parlament ebenso gegen diese Klauseln ausgesprochen und den Beherbergungsbetrieben wieder ihre Preishoheit zugesprochen. „Mit Italien folgt nun ein weiterer Staat mit einer Entscheidung zu unseren Gunsten, wofür wir auch den Südtiroler Senatoren Karl Zeller und Hans Berger danken. Abgeordneter Daniel Alfreider hat zudem in der Kammer die entsprechende Vorarbeit für die positive Entscheidung geleistet“, schreibt HGV-Präsident Pinzger in einer Presseaussendung.

Letztendlich kommt diese Entscheidung auch dem Gast zugute, weil dieser zum einen bessere Konditionen vom Beherbergungsbetrieb erhalten kann und zum anderen eine größere Transparenz in der Preisgestaltung gewährt werden kann, heißt es abschließend in der Presseaussendung. Der Chef der Südtiroler Verbraucherzentrale, Walter Andreaus, rät allen Gästen, direkt Kontakt mit dem Hotel aufzunehmen und nochmals über den Preis zu verhandeln.

Von: mk

Bezirk: Bozen