Verbraucherschutzverein sieht Vorbildcharakter

Robin begrüßt strengere Fettabscheider-Regelung in Kastelruth

Donnerstag, 06. August 2026 | 07:55 Uhr

Von: Lukas Unterkofler

Kastelruth – Der Verbraucherschutzverein Robin begrüßt die Entscheidung der Gemeinde Kastelruth, die Vorschriften für Fettabscheider in Gastronomiebetrieben deutlich zu verschärfen. Künftig müssen bereits Betriebe mit mehr als 50 ausgegebenen Mahlzeiten pro Tag einen Fettabscheider einbauen. Bisher lag die Grenze bei 200 Mahlzeiten.

Nach Angaben der Gemeinde sollen damit die hohen Kosten für die Beseitigung von Fettablagerungen in der Kanalisation gesenkt werden. Diese belaufen sich laut Gemeinderat derzeit auf rund 45.000 Euro pro Jahr. Durch die neue Regelung sollen künftig deutlich mehr Gastronomiebetriebe mit entsprechenden Anlagen ausgestattet werden.

Der Verbraucherschutzverein sieht darin einen wichtigen Schritt zum Schutz der Umwelt und der Gebührenzahler. Geschäftsführer Walther Andreaus betont, dass die Kosten für unsachgemäße Fettentsorgung nicht von der Allgemeinheit getragen werden sollten, sondern nach dem Verursacherprinzip den Verantwortlichen anzulasten seien.

Robin verweist darauf, dass Fettablagerungen in Kanalisation und Kläranlagen erhebliche Zusatzkosten verursachen. Für einzelne Kläranlagen seien jährliche Mehrkosten von bis zu 150.000 Euro bekannt geworden. Landesweit könnten sich diese Kosten auf mehrere Millionen Euro summieren. Nach Angaben des Vereins habe die Landesverwaltung eingeräumt, dass weder die tatsächliche Mehrbelastung der Haushalte noch der Anteil der Gastronomie an diesen Kosten erhoben werde. Landesweite Maßnahmen seien derzeit nicht vorgesehen.

Positiv bewertet Robin zudem, dass sich die neue Regelung in Kastelruth an der europäischen Norm UNI EN 1825 orientiert. Diese sieht vor, die Größe und Notwendigkeit von Fettabscheidern anhand der tatsächlichen Küchenleistung und der Zahl der ausgegebenen Mahlzeiten zu bemessen.

Der Verbraucherschutzverein fordert den Südtiroler Gemeindenverband sowie den Hotel- und Gastwirteverband (HGV) auf, die Kastelruther Regelung als Vorbild für eine landesweite Überarbeitung der Musterbetriebsordnung für den Abwasserdienst zu nutzen. Zudem sollten die Gemeinden bei Kontrollen stärker unterstützt und Betreiber von Kanalnetzen und Kläranlagen verstärkt in die Überwachung eingebunden werden.

Bezirk: Bozen

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