Von: mk
Bozen – Innerhalb 15. Dezember können öffentliche und private Körperschaften aus dem Sozialbereich um einen Beitragsvorschuss für laufende Ausgaben 2017 ansuchen.
Öffentliche und private Körperschaften, die im Sozialbereich tätig sind und denen im Jahr 2016 ein Beitrag für die ordentliche Jahrestätigkeit gewährt worden ist, haben Anrecht auf einen Vorschuss für das Jahr 2017 im Ausmaß von 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages.
Die Landesabteilung Soziales informiert, dass öffentliche und private Körperschaften das entsprechende Ansuchen innerhalb 15. Dezember 2016 um 17.30 Uhr stellen können. Das Gesuchsformular ist als beschreibbares PDF-Dokument unter http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/soziales/beitraege/beitraege-an-oeffentliche-und-private-soziale-koerperschaften.asp abrufbar.
Das Ansuchen kann in den jeweils zuständigen Ämtern der Abteilung Soziales, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen eingereicht oder mittels Einschreiben oder zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Ämter übermittelt werden: Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion (kinderjugendinklusion.minoriinclusione@pec.prov.bz.it), Amt für Senioren und Sozialsprengel (senioren.anziani@pec.prov.bz.it) und Amt für Menschen mit Behinderungen (disabilità.behinderung@pec.prov.bz.it).