Staatsrat wird mit der Frage befasst

Twenty: Land geht nach Verwaltungsgerichtsurteil in Berufung

Dienstag, 06. August 2019 | 12:36 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat heute beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen in Sachen Einkaufszentrum Twenty beim Staatsrat in Rom Berufung einzulegen.

Das Land Südtirol will seine Entscheidung für den Standort “Twenty” in der Bozner Galileistraße als Landeseinkaufszentrum weiter verteidigen. Die Landesregierung hat heute beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen in Berufung zu gehen.

Mit dem Urteil von Anfang Juli (Nr. 157) hatte das Verwaltungsgericht die Zweckbestimmung des Einkaufszentrums mit Landesbedeutung im Sinne des Raumordnungsgesetzes aufgehoben. Dieses Urteil, so der Standpunkt der Landesregierung, trage den zahlreichen Gründen und Argumenten nicht Rechnung, auf deren Grundlage sich das Land für den Standort in der Galiliestraße in Bozen ausgesprochen hatte. Daher wird das Land nun den Staatsrat in Rom mit der Angelegenheit befassen.

Von: mk

Bezirk: Bozen

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