Antrag kann bis 28. Februar 2023 gestellt werden

Weitere Auszahlungen für schlafende Versicherungsverträge

Donnerstag, 09. Februar 2023 | 10:10 Uhr

Bozen – Zum achten Mal kann bei der Consap (Concessionaria servizi assicurativi pubblici) der Antrag für eine Teil-Auszahlung der schlafenden Lebensversicherungsverträge eingereicht werden. Diesmal betrifft es jene Verträge, die vor dem 19.10.2012 verjährt sind. Der Antrag kann zwischen 1.12.2022 und 28.02.2023 gestellt werden. Darauf macht die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) aufmerksam.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig.

Die Verjährung des Rechtes ist vor dem 19.10.2012 erfolgt

Die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche den Versicherungsvertrag verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen.

Der oder die Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.

Die Anfrage kann ausschließlich über das Portal der Consap (https://portale.consap.it/) gestellt werden. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss sich vorab registrieren oder via SPID in das System einsteigen.

Wird die Anfrage angenommen, werden maximal 50 Prozent des Kapitals ausbezahlt, welches dem Fonds vom Versicherungsvermittler überwiesen wurde.

Weitere Informationen wie auch eine Liste der notwendigen Dokumente für den Antrag erhalten Sie unter https://www.consap.it/polizze-dormienti/ oder per Email an polizzedormienti@consap.it.

Von: mk

Bezirk: Bozen