Digitalisierung gefordert

Zöliakiebetroffene hadern mit unvorteilhafter Neuregelung – Online-Petition

Montag, 23. September 2019 | 16:57 Uhr

Bozen – Die Arbeitsgruppe Zöliakie Südtirol ist eine Gruppe Freiwilliger, die auf Einschränkungen für Zöliakiebetroffene aufgrund der seit Juli 2019 geltenden Gesetzeslage hinweisen möchte. Auch eine Online-Petition wurde gestartet.

Wir sind gegen die Einschränkung der monatlichen Beiträge zum Erwerb glutenfreier Lebensmittel- bzw. gegen die Alters-sowie geschlechtsspezifischen Unterteilungen der Beitragsmenge welche der Staat Italien festgelegt hat! Frauen bekommen weniger, weil sie scheinbar weniger Grundumsatz haben. Eine körperlich aktive oder schwangere Frau hat einen nicht wesentlich geringeren Umsatz als ein körperlich nicht aktiver Mann. Eine klare Diskriminierung der weiblichen Betroffenen! Und nicht nur der Frauen, sondern auch und vor allem den Familien mit Kindern. Hier werden die Beiträge von bisher 94,00 auf 56,00 Euro bis fünf Jahren nahezu halbiert. Auch ab 60 Jahren bekommt man einen deutlich geringeren Beitrag, wieder werden ältere Leute benachteiligt! Die meisten haben eine geringe Rente, folglich können sie sich auch nicht viel leisten. Und gerade ältere Leute leiden oft an Unterernährung. Die Maximalbeiträge betreffen im Monat zw. 56 und 124 Euro, wobei erwähnenswert ist, dass schon allein ein Kilogramm Mehl rund sechs Euro kostet. Bisher hat das Land Südtirol diese Beitragsunterschiede ausgeglichen – warum nicht weiterhin? Zählt dies nicht zu den Sonderrechten unserer Autonomie?”, so die Gruppe.

“Seit Jahren wird den Zöliakiebetroffenen die Erleichterung der monatlichen Einkäufe durch die Digitalisierung der Kostenerstattung versprochen – passiert ist nichts dergleichen! Im Gegenteil – seit Inkrafttreten der Neuregelung wurde das Einkaufen für den Betroffenen noch komplizierter, zeitaufwendiger, nicht zuletzt teurer und somit frustrierender als bisher. Bürokratische Hürden wo es keine Hürden geben müsste – in vielen Regionen Italiens wird die monatliche Gutschrift schon seit geraumer Zeit über die Nutzung der persönlichen Gesundheitskarte verrechnet bzw. abgebucht. Warum nicht auch in Südtirol? Seit 01.07.2019 dürfen nur noch Artikel welche ins nationale Register glutenfreier Nahrungsmittel eingetragen sind vergütet werden. Wo bleibt für uns Betroffene, die Freiheit, selbst zu wählen, was wir essen möchten? Außerdem erschweren lange Bestellzeiten und Lieferengpässe den Erwerb der Lebensmittel. Wo bleibt da die gesunde Konkurrenz, die ja auch die Preise niedriger hält? In den Apotheken werden die Lebensmittel durchschnittlich um14 Prozent teuer angeboten als im freien Handel. Die Monopolstellung der Apotheken würde somit fallen und sich der freie Markt für Betroffene öffnen”, heißt es weiter.

“Zöliakie ist keine Modeerscheinung, sondern bedeutet für die recht wenigen Betroffenen der lebenslange Verzicht auf glutenhaltige Nahrungsmittel – das darf von unseren Politikern nicht vergessen werden! Deshalb appellieren wir an die zuständigen Behörden, die Anpassung der Beiträge sowie Einschränkung der Kauffreiheit zu überdenken und vom Recht unserer Autonomie Gebrauch zu machen! Wir bitten um die Ausarbeitung der Digitalisierung und der somit schon seit langem erhofften freien Produktauswahl – und die Selbstbestimmung wo und wann ich meine glutenfreien Lebensmittel einkaufe. Dies sollte in der heutigen Zeit eigentlich kein Problem darstellen”, heißt es abschließend.

“Um auf die Unzufriedenheit der Betroffenen sowie deren Familienmitglieder usw. aufmerksam zu machen, haben wir eine Online Petition auf der öffentlichen Seite “open petition” unter dem Namen “Gegen die Neuregelung der Beiträge, für die Digitalisierung des Erwerbs für glutenfreie Produkte” erstellt.

 

Hintergrund

Zöliakie ist eine nicht heilbare Autoimmunerkrankung, welche nur durch eine lebenslange, konsequente glutenfreie Diät therapierbar ist. Damit sich die Betroffenen zumindest einigermaßen ausgewogen ernähren können, benötigen sie ein entsprechendes Warenangebot an glutenfreien Produkten zu annehmbaren Preisen. Welche Einschränkungen dies für den Betroffenen selbst bzw. seine nahen Familienangehörigen ist, ist für “gesunde” Personen nur schwer vorstellbar. Vor allem Kinder leiden sehr oft psychisch unter dem ständigen Verzicht – keinen Geburtstagskuchen bei Freunden, keine schnelles Eis von der Eisdiele usw.

Die Produkte sind noch immer sehr teuer im Vergleich zum Ausland und “normalen” Produkten. Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019, Nr.131 vom 26.02.2019 und Nr.243 vom 02.04.2019 wurden nicht nur die Beiträge entsprechend dem Dekret des Gesundheitsministers vom 10.08.2018 für den Kauf von glutenfreien Produkten massiv gekürzt sondern auch festgelegt, dass nur mehr Produkte rückvergütet werden, welche im nationalen Register eingetragen sind.

Von: luk

Bezirk: Bozen