Von: luk
Bozen – Der Zugang von Menschen mit Behinderungen mit Assistenzhunden in öffentlichen Verkehrsmitteln stand im Mittelpunkt eines Treffens, zu dem der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Donnerstag, 16. Juli in den Südtiroler Landtag einlud.
Am Treffen nahmen neben der Vorsitzenden und einem Mitglied des Monitoringausschusses auch Vertreterinnen und Vertreter der SAD – Nahverkehr AG, des Amtes für Menschen mit Behinderungen und des Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Landesgruppe Südtirol Onlus – Aps teil.
Leonidas Sarti, Mitglied des Südtiroler Monitoringausschusses und Halter eines Assistenzhundes, hatte im Monitoringausschuss auf die Problematik aufmerksam gemacht: In Südtirol wird Assistenzhunden in öffentlichen Verkehrsmitteln der Zutritt ohne Maulkorb und Leine nicht immer sofort gewährleistet. „Als Halter eines Assistenzhundes habe ich in Südtirol oft die Erfahrung gemacht, diskutieren und mich rechtfertigen zu müssen, um mit Nala die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen zu können. Das schränkt mich in meiner Autonomie ein und ist eine große Belastung für mich“, so Sarti.
Diese Problematik ergibt sich deshalb, weil auf nationaler und lokaler Ebene eine gesetzliche Regelung und somit eine Gleichstellung der Assistenzhunde mit den Blindenführhunden fehlt. Das Gesetz sieht nämlich ein Zutrittsrecht zu öffentlichen Transportmitteln und Einrichtungen von Blindenführhunden vor, da diese die Halterin oder den Halter dabei unterstützen, den Alltag besser zu bewältigen. Auch der Assistenzhund erfüllt diese Funktion. Im Unterschied zum Blindenführhund kann der Assistenzhund seine Arbeit aber ausschließlich ohne Maulkorb und Leine verrichten.
Aufgrund der dargestellten Problematik haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über mögliche Lösungsansätze diskutiert mit dem Ziel, Maßnahmen einzuleiten, um die volle Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Südtirol zu garantieren.
„Als Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben wir die Aufgabe, über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Südtirol zu wachen und diese zu fördern. Dem Monitoringausschuss ist es daher ein Anliegen, dass Assistenzhunde in Südtirol eine rechtliche Angleichung an die Blindenführhunde und damit einen uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen erhalten. Dies entspricht nämlich den von der UN-Behindertenrechtskonvention anerkannten Rechten auf „persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit“ sowie auf „gleichberechtigten Zugang zu (..) Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden“, so die Vorsitzende Michela Morandini.
Als weitere Schritte haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber geeinigt, eine gesetzliche Angleichung anzustreben und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema zu ergreifen.