Benko steht am Donnerstag erneut in Innsbruck vor Gericht

Zweiter Tag im Benko-Prozess gestartet

Donnerstag, 05. November 2026 | 09:58 Uhr

Von: importer

Der Prozess gegen den früheren Immobilien-Tycoon und Signa-Gründer René Benko wegen des Verdachts des schweren Betrugs sowie der betrügerischen Krida ist Donnerstagvormittag am Landesgericht Innsbruck fortgesetzt worden. Unter anderem waren noch weitere Zeugen geladen, zudem werden Protokolle verlesen. Am späten Nachmittag könnte ein Urteil fallen, als ganz gesichert gilt das allerdings nicht.

Der Richter hatte am Ende des ersten Prozesstages am Mittwoch erklärt, dass allenfalls noch kommende Woche verhandelt werden könnte, sollten noch Beweisanträge gestellt und diesen stattgegeben werden. Vorerst waren aber von Verteidigung und Anklagebehörde keine solchen Anträge geplant, hieß es am Donnerstag.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Tiroler Ex-Unternehmer im zentralen Anklagepunkt des Betrugs vor, gegenüber dem langjährigen Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung am 6. November 2023 – knapp vor der Insolvenz der Signa Holding – eine “wahrheitswidrige Garantie” abgegeben und dadurch die Schädigung der Stiftung um rund 5 Mio. Euro herbeigeführt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH, an der Haselsteiner beteiligt war, zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Das Geld sollte an eine andere, in Turbulenzen befindliche Signa-Tochter SportScheck fließen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die (Rück)-Zahlung der rund 5 Mio. Euro als Dividende bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden. Was nicht passierte. Insgesamt soll die Privatstiftung daher um das Geld geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.

Aktien-Kauf

Hintergrund des Ganzen war, dass Haselsteiner bzw. die Familien-Privatstiftung im Juni 2022 im Zuge einer Kapitalaufstockung Signa-Development-Aktien im Volumen von 5 Mio. Euro erworben hatte. Der Kaufpreis sollte aber erst dann fällig werden, wenn umgekehrt die Signa Development eine Dividende ausschüttet, wozu es aber nie kam. Doch dann, im Zuge der Signa- und SportScheck-Turbulenzen soll Benko Haselsteiner durch die “wahrheitswidrige Garantie”, das Geld zurückzubekommen, dazu gebracht haben, 5 Mio. Euro zu überweisen. Benko soll auch garantiert haben, dass er persönlich einspringen werde, sollte die Haselsteiner-Stiftung den ausstehenden Dividendenbetrag nicht erhalten.

“Duell” Haselsteiner-Benko

Die ehemaligen Geschäftsfreunde Benko und Haselsteiner warteten bei der Verhandlung jedenfalls mit unterschiedlichen Darstellungen auf und schenkten sich nichts. Benko bekannte sich zu beiden Anklagepunkten “nicht schuldig”. Wenn Haselsteiner behaupte, dass er getäuscht worden sei, “dann lügt er”, so Benko. Er habe Haselsteiner zum damaligen Zeitpunkt eine Botschaft des Signa-Sanierungsbeauftragten Arndt Geiwitz übermittelt, der darauf gedrängt habe, dass der Industrielle den fälligen Kaufpreis für den Erwerb der Signa-Development-Aktien aus dem Jahr 2022 bezahlen solle. Haselsteiner, der den Kaufpreis offenbar mit der ihm zustehenden Dividendenauszahlung aufrechnen wollte, habe dem letztlich zugestimmt, aber unter der Maßgabe, dass das Geld treuhändig an Geiwitz überwiesen werde – als Unterstützung für die SportScheck, aber de facto an die Signa Holding, an der Haselsteiner auch beteiligt war.

“Er wollte mich zwingen, dass ich Interesse habe, dass die Signa-Sanierung funktioniert”, gab Benko über Haselsteiner zu Protokoll und meinte: “In der Hitze des Gefechtes hat er mir dann die Garantie aufs Auge gedrückt.” Haselsteiner habe massiv Druck auf ihn ausgeübt. Auch dass er das Jagdgewehr als “faktischer Signa-Machthaber” vor den Gläubigern versteckt habe, stritt Benko vehement ab.

Haselsteiner erklärte hingegen als Zeuge, dass es jedenfalls im Kaufvertrag für die Aktien so vorgesehen gewesen sei, dass der Kaufpreis erst dann bezahlt wird, wenn die Dividende ausgeschüttet werde. “Einen Aktienkauf mit frischem Geld hätte ich niemals gemacht”, fügte der langjährige Geschäftspartner und Signa-Anteilseigner wie Investor hinzu. Bezüglich der Garantieerklärung habe er auf eine “glaubwürdige Garantie” Benkos gesetzt. In dieser sei klar festgehalten worden, dass er das Geld zurückbekomme. Ohne eine solche Garantie hätte er das Geld nicht überwiesen.

“Diese fünf Millionen bekomme ich von dir zurück”, beschrieb der Industrielle die getroffene Vereinbarung kurz und knapp. Und zu Benko gerichtet: “Stein und Bein hat er geschworen.” Er hätte jedenfalls zu keinem Zeitpunkt daran gedacht, dass Benko das Geld dafür nicht aufbringen könne. “Er hat den Eindruck erweckt, dass er prinzipiell auch 50 Millionen Euro zahlen könnte”. Haselsteiner maßregelte auch den “Bua” Benko, von dem er sich nie hätte sagen lassen, wann er den Kaufpreis für die Aktien zu entrichten habe.

Schaden ja oder nein

Die Oberstaatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, dass Benko sowohl “objektiv als auch subjektiv” einen schweren Betrug sowie die betrügerische Krida begangen habe. Benko-Verteidiger Norbert Wess hielt dagegen und sprach von einer “Täter-Opfer-Umkehr”.

Ansonsten entspann sich am ersten Prozesstag vor allem eine langatmige Rechts-Diskussion über Interpretation und Intention der Garantieerklärung sowie den Zusammenhang zwischen Aktienkauf, Gegenverrechnung mit der Dividende, Dividendenabtretung, Stundung und die Zahlung an SportScheck.

Richter Norbert Hofer brachte am Ende der Zeugen-Befragungen die für ihn entscheidende Frage für das Urteil auf den Punkt: Hat die Haselsteiner-Stiftung einen Schaden erlitten oder nicht? Der Senat müsse letztlich über eine abstrakte Garantie entscheiden.

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