20 Jahre statt lebenslang - mit dieser Entscheidung ist am Dienstag im Justizpalast die Berufungsverhandlung im Mordfall Jennifer Scharinger zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab einer Strafberufung von Verteidigerin Astrid Wagner Folge, die den Ex-Freund der vorsätzlich getöteten jungen Frau vertrat. Ausschlaggebend für die Strafreduktion waren zahlreiche Milderungsgründe, die das Erstgericht nach Ansicht des OLG nicht hinreichend berücksichtigt hatte. Der mittlerweile 33-Jährige hatte Scharinger im Jänner 2018 in ihrer Wohnung in Wien-Brigittenau erwürgt und anschließend in einem Waldstück verscharrt. "Ich schäme mich. Ich schäme mich dafür, dass ich das gemacht habe", sagte der Mann im Justizpalast. Er habe "nicht den Mut gehabt, mich zu stellen" und sich aus "Angst vor der Verantwortung" erst nach acht Jahren an die Polizei gewandt. Nachdem Verteidigerin Wagner ihre Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgezogen hatte und damit der Schuldspruch wegen Mordes bestätigt war, ist mit der nunmehrigen Entscheidung die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls Scharinger rechtskräftig abgeschlossen. Der 33-Jährige wird infolge einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung seine Haftstrafe in einem forensisch-therapeutischen Zentrum (FTZ) verbüßen. 33-Jähriger kommt in den MaßnahmenvollzugLaut einem psychiatrischen Gutachten macht ihn seine psychische Störung gefährlich. Ohne im so genannten Maßnahmenvollzug gewährleistete haftbegleitende Therapien sind dem Gutachten zufolge von dem an sich zurechnungsfähigen Mann neuerliche Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten. Sollte der Mann nach Verbüßung seiner zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe immer noch als gefährlich angesehen werden, kann er zeitlich unbefristet so lange weiter in einem FTZ angehalten werden, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Verteidigerin Astrid Wagner machte vor dem OLG-Berufungssenat geltend, das Verschwinden Scharingers wäre nie aufgeklärt und ihre Leiche nie gefunden worden, hätte ihren Mandanten nicht "der Druck des schlechten Gewissens" zur Polizei geführt. Diesen Umstand und eine gutachterlich bestätigte krankheitswerte Persönlichkeitsstörung hätte das Wiener Landesgericht bei der Verhandlung Ende August zu wenig berücksichtigt. Da der Mann auch ein umfassendes Geständnis abgelegt habe, ersuchte Wagner "aus rechtspolitischen Gründen" um eine Strafreduktion. In diesem Fall sei "eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe" angebracht. Dem kam der dreiköpfige Berufungssenat nach rund 30-minütiger Beratung nach. Neben dem Geständnis sei der "Beitrag zur Wahrheitsfindung" bei der Strafzumessung entsprechend zu gewichten. Ohne die Angaben des 33-Jährigen wären die sterblichen Überreste der getöteten Frau nicht gefunden worden, sagte der vorsitzende Richter. Die Tat liege außerdem länger zurück, der Mann habe sich seither nichts mehr zuschulden kommen lassen und weise eine "herabgesetzte Dispositionsfähigkeit" auf. OLG ortete keine "besondere Grausamkeit"Der Senat nahm im Unterschied zum Erstgericht keine "besondere Grausamkeit" bei der Tatbegehung an. Wie der Vorsitzende in diesem Zusammenhang ausführte, sei die Leiche weder verbrannt noch entstellt worden. Die Mutter der Getöteten, die jahrelang nach ihrer Tochter gesucht hatte, habe mit einer Strafreduktion gerechnet, sagte deren Rechtsvertreter Andreas Schweitzer. "Egal, ob Jennifers Mörder jetzt 20 Jahre oder lebenslang sitzt, das bringt sie auch nicht zurück", bemerkte der Anwalt im Gespräch mit der APA. Die Mutter sei "erleichtert", dass mit der rechtskräftigen Strafe für den Mörder "dieses Kapitel nun abgeschlossen ist."