Von: apa
Ein zweitägiger Prozess um die Tötung einer 81-Jährigen heuer im Februar in Baden hat am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt begonnen. Der Beschuldigte soll die Pensionistin, die wie eine “Leihoma” für ihn gewesen sei, laut Staatsanwaltschaft “auf brutalste Art und Weise ermordet” haben. Das Opfer erlitt “17 massivste Schläge gegen den Kopf”, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Der 28-Jährige wird durch DNA-Spuren belastet. Der Rumäne bekannte sich nicht schuldig.
Der 28-Jährige, der das Opfer seit seiner Kindheit kannte, soll sich laut Anklage mit der Tatwaffe – vermutlich mit einem Schlosserhammer – in der Nacht auf den 10. Februar zur Wohnung der 81-Jährigen begeben haben. Nachdem die Seniorin die Tür geöffnet hatte, soll ihr der Beschuldigte noch im Eingangsbereich den “ersten ganz massiven Schlag” gegen den Schädel versetzt haben. Das Opfer soll gestürzt und in Bauchlage auf dem Boden liegen geblieben sein.
Während die Frau versucht habe, sich in einer Nische zu verkriechen, soll sie der 28-Jährige an den Beinen gepackt, zu sich gezogen und ihr zumindest weitere 16 Schläge mit dem Hammer gegen den Kopf versetzt haben, sagte der Staatsanwalt. Anschließend soll der Mann seine Hände und die Tatwaffe in einem Waschbecken in der Küche gewaschen, sich in einem Geschirrtuch abgetrocknet und einen Sessel neben der Leiche platziert haben, bevor er die Wohnung verließ.
Staatsanwalt vermutet finanzielles Motiv
Der Beschuldigte hat laut Staatsanwalt “eine Vielzahl an Spuren hinterlassen”, etwa DNA-Spuren an der Leiche, in der Küche, am Geschirrtuch und am Sessel sowie Schuhabdrücke am Boden in der Wohnung. Das Verbrechen wurde am 10. Februar entdeckt. Der 28-Jährige wurde auf Basis von Ermittlungen und Spurenauswertungen am 12. März an seiner Wohnadresse in Baden festgenommen.
“Ein finanzielles Motiv erscheint sehr naheliegend”, meinte der Staatsanwalt. Der 28-Jährige habe die Seniorin, die keine Verwandten hatte, “bis November 2024 regelmäßig besucht und Zeit mit ihr verbracht”, er habe “großes Interesse an ihrer Eigentumswohnung in bester Lage” gehabt. Der Angeklagte “ist aus meiner Sicht ein Erbschleicher”, die Pensionistin habe das durchschaut und nicht mitgespielt, “das war letzten Endes ihr Todesurteil”, sagte der Staatsanwalt.
Verteidigung ortet lediglich Indizien
Rudolf Mayer, der den Angeklagten gemeinsam mit Nikolaus Rast verteidigt, sah lediglich Indizien, aber keine Beweise. Der Jurist verwies auf ein IT-Sachverständigengutachten, wonach sein Mandant in der betroffenen Nacht u.a. mit einer Freundin telefoniert, ein E-Mail an seinen Arbeitgeber geschrieben sowie Handy-Apps und soziale Medien genutzt hatte. Ein Mörder suche eher schnell das Weite, erklärte Mayer. Weiters hielt er fest, dass DNA-Spuren auch über weitere Personen übertragen werden könnten – etwa über die Mutter des Angeklagten bei einem Besuch bei der 81-Jährigen. Zudem würden die Schuhprofile nicht übereinstimmen. Ein DNA-Abgleich zur Frage, ob die gefundenen Katzenhaare vom Tier des Angeklagten stammen, war laut dem vorsitzenden Richter nicht möglich.
Er sitze seit Monaten “unschuldig im Gefängnis” und wolle “das alles aufklären”, betonte der Angeklagte. Die 81-Jährige sei “eine geliebte Person, wie meine eigene Oma” gewesen, erklärte er. Ihr Tod sei ihm “sehr nahe gegangen”. Am 9. Februar habe er nach einem Besuch bei seiner Familie in jenem Mehrparteienhaus, in dem auch die 81-Jährige wohnte, nach einem Anruf von seinem Bekannten gegen 20.30 Uhr eine Runde mit ihm und dessen Hund gedreht, dann sei er heimgegangen und “ab diesem Zeitpunkt war ich nur noch zuhause und habe die Wohnung nicht verlassen”, betonte der 28-Jährige. In seiner ersten Einvernahme – zunächst als Zeuge – hatte der Mann den abendlichen Spaziergang nicht erwähnt. Damals hatte er angegeben, dass er schlafen gegangen und am nächsten Tag gegen 11.00 Uhr aufgestanden sei.
“Mir ging es finanziell immer gut”
“Mir ging es finanziell immer gut”, erklärte der Angeklagte. Nach Gerichtsangaben war hingegen das Konto des 28-Jährigen u.a. nach Einsätzen in Höhe von tausenden Euro bei Online-Sportwetten im Minus gewesen. Mitte Februar hatte der Mann im Krankenstand die Kündigung seines Arbeitgebers erhalten. Bezüglich des Nachlasses war der Beschuldigte laut seiner Aussage davon ausgegangen, dass der Sohn einer Freundin der 81-Jährigen die Eigentumswohnung bekommen werde. Es sei “immer klar” gewesen, dass dieser Mann alles erben werde, sagten Zeugen, darunter eine langjährige Freundin des Opfers. Die 81-Jährige habe sich “darüber aufgeregt”, dass der 28-Jährige glaube, ihre Wohnung zu erhalten, wenn er sie besuche, schilderten eine weitere Freundin des Opfers und ihr Mann.
Am Dienstagnachmittag sollen weitere Zeugen befragt und ein Sachverständigengutachten erörtert werden. Der zweite Termin der Geschworenenverhandlung ist für 25. November geplant.
(S E R V I C E – In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, https://www.gewaltschutzzentrum.at/, beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Niederösterreich beim NÖ Frauentelefon unter 0800-800 810).




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