Urteil des Zivilgerichts

Beim Sessellift-Ausstieg verletzt: Liftbetreiber muss zahlen

Mittwoch, 28. Dezember 2016 | 11:59 Uhr
Update

Bozen – Beim Ausstieg von einem Sessellift im Schlerngebiet hatte sich eine Urlauberin im Jahr 2010 verletzt. Nun muss der Liftbetreiber 13.000 Euro Schadenersatz leisten, schreibt das Tagblatt Dolomiten.

Er konnte laut dem Urteil nicht beweisen, dass er alles getan habe, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.

Bei dem Unfall fuhr eine bundesdeutsche Urlauberin mit ihrem Mann, einer Freundin und deren Ehemann im Lift zur Bergstation. Beim Ausstieg rutschte die Freundin aus und fiel auf die Skier der Urlauberin.

Diese versuchte ihrer Freundin zu helfen und wurde dabei von den herannahenden Sesseln des Liftes an einem Arm getroffen und verletzt.

Daraufhin verklagte die Urlauberin den Liftbetreiber. Der Ausstiegsbereich sei vereist gewesen, und der Lift sei nicht angehalten worden, stellten ihre Rechtsanwälte (Kanzlei Markus Wenter & Martin Gabrieli) klar. Der Liftbetreiber hafte für den Schaden.

Dieser sah die Sache anders: Schuld sei teils die Freundin, die durch ihren Sturz verhindert habe, dass die Urlauberin aussteigen konnte, teils die Urlauberin selbst, weil sie sich nicht aus der Ausstiegszone entfernt habe.

Doch das Zivilgericht folgte den Argumentationen der Rechtsanwälte der Klägerin. Der Skipass sei ein Vertrag mit dem der Liftbetreiber neben dem Transport des Fahrgasts auch für dessen Sicherheit garantiere. Der Betreiber müsse alle Maßnahmen ergreifen, um die Fahrgäste vor möglichem Schaden zu schützen. Das sei in diesem Fall aber nicht passiert, befand die Richterin.

Nun muss der Liftbetreiber die Prozesskosten der Urlauberin übernehmen. Außerdem muss er die Ausgaben für die Leistungen bezahlen, die deren Krankenversicherung vorgestreckt hat.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen, Salten/Schlern