Von: Matthias Knapp
Bozen – Eine 57-jährige Landwirtin aus Südtirol, bei der die Carabinieri im September 2024 fast ein Kilogramm Marihuana beschlagnahmt hatten, ist vor Gericht freigesprochen worden. Weil sie das Cannabis auch selbst angebaut hatte, riskierte sie eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren. Doch für den Richter zählte ein anderer Aspekt: Im Alter von 17 Jahren hatten die Ärzte bei der Frau Psoriasis diagnostiziert.
Gemeinhin auch als Schuppenflechte bekannt ist, handelt es sich dabei um eine nicht ansteckende chronische Autoimmunerkrankung, die sich vor allem als entzündliche Hautkrankheit manifestiert. Darüber hinaus können auch andere Organe, wie etwa Augen oder Herz sowie das Gefäßsystem oder die Gelenke samt zugehöriger Bänder und die angrenzenden Weichteile betroffen sein.
Im Wesentlichen zeigt sich Psoriasis durch stark schuppende Hautstellen, häufig an Knien, Ellenbogen und an der Kopfhaut, die oft mit starkem Juckreiz einhergehen. Die Weltgesundheitsorganisation hat die Schuppenflechte zu einer schwerwiegenden, nicht übertragbaren Erkrankung erklärt.
„Ich habe alles probiert. Cannabis ist das einzige Mittel, das hilft, die Symptome zu lindern. Ich nehme es als Tee zu mir, bereite Cremes und Tinkturen zu – und rauche es“, gab die 57-Jährige unumwunden vor Gericht zu.
Die Carabinieri hatten ein rudimentäres Gewächshaus sichergestellt. Außerdem hingen mehrere getrocknete Pflanzen von der Decke, die die Carabinieri bei der Hausdurchsuchung entdeckt hatten. Im Labor wurde ein Wirkstoffgehalt von 16 Prozent festgestellt, wie die Zeitung Alto Adige schreibt. Deshalb drohte ihr eine schwere Haftstrafe.
Doch dann folgte der Paukenschlag: Nachdem der Richter mehrere Zeugen einvernommen und weitere Analysen der Substanz angeordnet hatte, kam er zum Schluss, dass keine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Stattdessen erkannte er an, dass es sich bei dem Anbau um einen rein häuslichen Gebrauch handelt.
Die Ermittlungen in der kleinen Südtiroler Gemeinde waren durch eine Meldung bei den Carabinieri ins Rollen gekommen. Die Ordnungshüter fanden darauf ein rund zehn Quadratmeter großes Gewächshaus in sonniger Lage, aus dem ihnen sofort der typische Geruch von Cannabis entgegenschlug. Um herauszufinden, wer das Gewächshaus betreibt, wurden Fotofallen aufgestellt. Mehrere Aufnahmen zeigten, wie sich die 57-Jährige mit ihren Söhnen dort aufhielt.
Vor den Carabinieri, die einen Durchsuchungsbeschluss erhalten hatten, räumte die Frau den Anbau ein und händigte ihnen spontan fast fünf Kilogramm Pflanzen in unterschiedlichen Trocknungsphasen aus. Daraus hätten laut Analysen des Carabinieri-Labors in Leifers 938 Gramm Marihuana gewonnen werden können.
Gemeinsam mit Anwalt Mauro De Pascalis, den sie sich als Rechtsbeistand genommen hatte, legte die Frau die ärztlichen Befunde vor und konnte darlegen, dass Cannabis für sie eine Form der Selbstbehandlung darstellte. Wie die 57-Jährige erklärte, habe sie darauf zurückgegriffen, nachdem sich herkömmliche Therapieformen auf Basis von Cortison als „wirkungslos und schmerzhaft“ erwiesen hätten. Der Richter hat ihr offensichtlich geglaubt.
Begründet wurde der Freispruch unter anderem auch damit, dass im Gewächshaus nicht nur Marihuana, sondern auch Tomaten und anderes Gemüse angebaut wurden. Außerdem hatten die Ordnungshüter im Zuge der Durchsuchung keine Präzisionswaagen oder Verpackungsmaterial gefunden – und die Landwirtin ist nicht vorbestraft.
Das beschlagnahmte Marihuana wurde dennoch vernichtet. Außerdem wurden die Fallakten dem Regierungskommissariat weitergeleitet.




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