Von: luk
Bozen – Mit dem Herbst beginnt auf Südtirols Straßen auch die gefährlichste Zeit für Wildunfälle. Vor allem in der Dämmerung und in den frühen Morgenstunden kreuzen Rehe, Hirsche und Co vermehrt die Fahrbahnen.
Rund 1.000 Kollisionen mit Wildtieren werden jedes Jahr registriert, wie Benedikt Terzer, Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes, im Gespräch mit Südtirol News erklärt.
Doch was muss eigentlich beachtet werden, wenn es tatsächlich mal kracht? Da gibt es einige strikte Regeln für Autofahrer.
Sofortige Meldung ist unerlässlich
Zunächst ist es essenziell, nach dem Unfall – etwa mit einem Hirsch – stehen zu bleiben und die Landesnotrufzentrale 112 darüber zu informieren. Von dort aus werde dann eine Meldekette in Gang gesetzt, so Terzer. Der zuständige Jagdaufseher wird informiert und kommt auch zur Unfallstelle. Falls das Tier noch lebt – was oft der Fall ist – erlöst er es von seinem Leid. Außerdem werden die Daten des Wildunfalls digital vermerkt. Auf diese Weise wird eine Karte der Wildunfälle für die gesamte Provinz erstellt.
Das Fleisch darf man behalten – nur wenige entscheiden sich dafür
Außerdem wird gefragt, ob man das Wild behalten will: Laut der gesetzlichen Regelung darf der Unfallfahrer das angefahrene Wild für den privaten Verzehr nutzen. Der Jagdaufseher oder ein Jäger können bei der Entfernung der Innereien behilflich sein.
Was im ersten Moment attraktiv klingt, erweist sich in der Praxis aber als recht umständlich: Man ist nämlich in weiterer Folge selbst für das Zerlegen des Wildstücks zuständig, muss also mit der Thematik in gewisser Weise vertraut sein oder jemanden zur Hand haben, der das Handwerk beherrscht und dies sozusagen im privaten Rahmen für einen erledigt, so Terzer.
Da dies aber nicht oft zutrifft, entscheiden sich die meisten Autofahrer dagegen. Dann wird das Wildtier vom Jagdaufseher oder Revierleiter entsorgt.
Terzer merkt auch an, dass angefahrene Wildtiere sehr oft innere Verletzungen haben. Große Teile des Fleisches seien mit Blutergüssen durchzogen. Die könne man nicht verwenden. Manchmal bleiben auch nur ein paar genießbare Stücke übrig.
Wer zahlt den Blechschaden?
Für die Autofahrer steht meist ohnehin der durch den Crash entstandene Schaden am Fahrzeug im Vordergrund. Auch hier ist die Thematik komplexer, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Laut dem Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes übernimmt die öffentliche Hand den Blechschaden nur an Abschnitten, wo keine Wildwechsel-Schilder aufgestellt waren. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der bewertet wird.
Kommt es zum Wildunfall in Bereichen, wo vor Wildwechsel gewarnt wird, ist der Pkw-Lenker in der Pflicht und muss angemessen fahren – sodass er im Notfall rechtzeitig abbremsen kann.
Benedikt Terzer empfiehlt daher Vielfahrern und Menschen, die oft bei Dämmerung unterwegs sind, eine Teilkasko-Versicherung, die derartige Schäden abdeckt. So sei man auf der sicheren Seite.
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