Von: mk
Schlanders – In einem Restaurant im Vinschgau hat die Finanzpolizei von Schlanders mehrere Fischprodukte und Meeresfrüchte beschlagnahmt. Grund waren schwere Mängel bei der Lebensmittelrückverfolgbarkeit. Insgesamt wurden knapp 48 Kilogramm sichergestellt, die als nicht verzehrfähig eingestuft wurden.
Im Rahmen einer Routinekontrolle warfen die Beamten auch einen Blick in die Kühlzellen des Restaurants. Dort stießen sie auf unbeschriftete Beutel mit gefrorenem Lachs, Tintenfisch, Garnelen und Haarschwanzfisch – ohne gesetzlich vorgeschriebene Angaben zu Fangdatum, Herkunftsort und Dauer der Haltbarkeit.
Außerdem fehlten die notwendigen Buchhaltungsbelege, aus denen die Herkunft der Ware hevorgeht. Auch das obligatorische Register für den Schockfroster, der zur schonenden Konservierung von Lebensmitteln bei der Herstellung von Tiefkühlkost dient, konnte der Inhaber nicht vorweisen.
Die Finanzpolizei hat insgesamt 47,8 Kilogramm Lebensmittel administrativ beschlagnahmt, die für den Verzehr als nicht geeignet eingestuft wurden. Demnach wurde die gesamte Menge zur Vernichtung freigegeben, während den Inhaber des Restaurants nun ein Bußgeld von bis zu 4.500 Euro erwartet.
Aufgrund der mutmaßlichen Verletzung von Regeln in Zusammenhang mit der Sicherheit von Lebensmitteln haben die Beamten außerdem den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit im Meraner Gesundheitsbezirk informiert.




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