Richtungsweisender Kassationsentscheid

Gewalt gegen Ex-Frau: Carabiniere vor Gericht

Mittwoch, 09. November 2016 | 07:50 Uhr
Update

Bozen – Ein 52-jähriger Carabinieri-Maresciallo, der im Burggrafenamt tätig war, muss sich vor Gericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, Hand an seine Frau gelegt zu haben.

Dem Mann wurde ursprünglich Körperverletzung zur Last gelegt, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Im Zuge eines Streits soll er seine Ehefrau, die sich inzwischen von ihm getrennt hat, geschubst haben, sodass sie gegen die Mauer fiel.

Vor dem Friedensrichter wurde der Carabiniere zu 900 Euro Geldstrafe und zur Zahlung von 2.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Allerdings legte er Rekurs ein und erstattete mehrere Anzeigen, da er sich ungerecht behandelt fühlte. Nun muss das Bozner Landesgericht entscheiden, ob Schubser vor dem Gesetz tatsächlich als „Schläge“ laut Artikel 581 des italienischen Strafgesetzbuches einzustufen sind.

Richter Stefan Tappeiner befand aufgrund des Rekurses, dass statt Körperverletzung eher der Straftatbestand „Schläge“ vorliege. Er verdonnerte den Carabiniere zu 300 Euro Geldstrafe und 500 Euro Schadenersatz an die Nebenklägerin, die von Rechtsanwalt Paolo Fava vertreten wird.

Weil sich der Carabiniere ungerecht behandelt fühlte, zeigte er den Richter an, dazu noch einen Arzt und einen Psychologen. Außerdem legte er Kassationsbeschwerde gegen das Urteil ein. Die Höchstrichter gaben seiner Beschwerde statt und betonten, dass der Richter möglicherweise nicht alle Aspekte rund um die Glaubwürdigkeit der Frau berücksichtigt habe, zumal die Anzeige auch im Zuge des Trennungsverfahrens erstattet worden sei.

Nun muss am Bozner Landesgericht entschieden werden, ob Schubser als „Schläge“ gelten. In einem Urteil zu einem anderen Fall, das Fava nun vorbringt, hat die Kassation selbst unterstrichen, dass Schläge im Sinn von Artikel 581 nicht zwangsläufig Hiebe oder Tritte sein müssen. Auch Stöße oder Rempler gehören dazu.

Obwohl der Fall des Carabiniere verjährt ist, kämpft Fava dafür, dass das Verhalten des Angeklagten als Straftat deklariert wird. Richterin Carla Scheidle wird am 22. November eine Entscheidung treffen. Der Carabiniere ist unterdessen versetzt worden.

Von: mk

Bezirk: Bozen, Burggrafenamt