Vergewaltigung oder nicht?

Gummi während Sex abgenommen: Lover verurteilt

Freitag, 13. Januar 2017 | 08:11 Uhr

Lausanne – Ein Franzose ist vom Gericht in Lausanne in der Schweiz wegen Vergewaltigung verurteilt worden.

Der Mann hatte sich während des einvernehmlichen Sex mit einer Frau das zuvor übergestreifte Kondom abgenommen – ohne dass es seine Partnerin mitbekommen hatte.

Für den Richter kommt diese Handlung der sexuellen Gewalt gleich. Das Urteil sorgte jedoch für Diskussionsstoff.

Der Mann und die Frau haben sich auf der Dating-App Tinder kennengelernt. Als sie beim zweiten Treffen im Bett gelandet sind, streifte sich der Mann das Gummi ab.

Erst nach dem Akt bemerkte es die Frau. Weil sie laut dem Urteil davon ausging, dass ihr Lover verhütet, gab sie sich ihm auch hin.

Wäre sie sich bewusst gewesen, dass das Kondom plötzlich nicht mehr an seinem Platz ist, hätte sie den Sex mit der Internetbekanntschaft abgelehnt.

Mit dieser Argumentation wurde der Mann zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Es ist der erste Fall dieser Art in der Schweiz.

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Von: luk