Von: apa
Ein Kärntner Arzt hat sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten müssen. Ihm wird seine Rolle beim Tod eines 14-jährigen Mädchens und eines erwachsenen Mannes vorgeworfen. So habe der Arzt mit pflanzlichen Infusionen gearbeitet, die für eine Behandlung nicht geeignet gewesen seien. Der 68-Jährige bekannte sich nicht schuldig, die Verhandlung wurde vertagt.
Der Fall des 14-jährigen Mädchens, das an einer Krebserkrankung gestorben war, beschäftigt das Landesgericht Klagenfurt nun schon zum zweiten Mal, sagte Staatsanwältin Ines Küttler zu Prozessbeginn. Die Eltern des Mädchens hätten den Tumor, der sich auf dem Fuß gebildet hatte, nämlich nie biopsieren lassen, vertrauten vielmehr auf Wunderheiler und Esoteriker. Schließlich kam die 14-Jährige viel zu spät ins Spital – die Krebserkrankung mit mehreren sogar von außen sichtbaren Tumoren war da bereits so weit fortgeschritten, dass das Mädchen nicht einmal zwei Tage später starb.
“Muten” statt pendeln
Die Eltern wurden bereits rechtskräftig wegen Quälens und Vernachlässigens verurteilt. Und in ihrem Strafprozess rückte der nun angeklagte, mittlerweile pensionierte Arzt in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Er hatte der 14-Jährigen nämlich vier Infusionen mit Katzenkralle, einer Pflanze, verabreicht – die Tinktur sei von einem Alchemisten, der seine Praxis im selben Haus wie der Angeklagte hatte, zubereitet worden. Das hatte der Arzt im vergangenen Jahr in seiner Einvernahme als Zeuge vor Gericht auch eingeräumt, wo er von der “Wunderpflanze” Katzenkralle schwärmte, die so gut wie alles heilen könne.
Ihm wurde auch vorgeworfen, dass er den Tumor des Mädchens “ausgependelt” und bescheinigt habe, dass dieser gutartig sei. Er pendle nicht, hatte damals die Antwort gelautet: Er habe den Tumor nur mit einem Biotensor, einer kleinen Metallfeder, “gemutet”. Als er dabei kein eindeutiges Ergebnis bekommen habe, habe er den Eltern dringend empfohlen, eine Biopsie machen zu lassen, was diese aber strikt abgelehnt hätten. Schließlich hätten sie die Behandlung bei ihm abgebrochen.
“Gefahr für 6.550 Personen”
Kurz nach dem Prozess gegen die Eltern des Mädchens meldete sich die Witwe eines Tätowierers, den der Mediziner ebenfalls mit Katzenkralle behandelt hatte, und erhob Vorwürfe. Laut Strafantrag soll der Arzt durch die Verabreichung der Infusion für den Tod des Mannes verantwortlich sein. Dieser war nach der Gabe einer Infusion durch den Arzt kollabiert, hatte einen Herzinfarkt sowie einen Schlaganfall erlitten und war Wochen später an den Folgen des Zusammenbruchs gestorben.
Darüber hinaus wird dem Arzt vorgeworfen, “von Mai 2007 bis Mai 2025 grob fahrlässig eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von zumindest 6.550 Personen herbeigeführt” zu haben. Entgegen den Vorschriften der ärztlichen Kunst habe er seinen Patienten nur als Nahrungsmittel zugelassene Essenzen intravenös verabreicht. Staatsanwältin Küttler verwies auf eine Untersuchung der Infusionslösungen: “Diese waren nicht rein, sie enthielten Erde und Aschepartikel.” Statt in einem Labor seien diese “in einem Hinterhof zusammengebraut” worden – durch die Verunreinigungen könnten sich Thromben bilden.
“Fühle mich in keiner Weise verantwortlich”
In seiner Befragung wies der ausgebildete Intensivmediziner jede Schuld von sich: “Ich fühle mich in keiner Weise verantwortlich.” Er habe zahlreiche Krebspatienten behandelt – etwa auch mit Katzenkralle oder hoch dosiertem Vitamin C. Allerdings: “Ich wäre verrückt, auf die Errungenschaften der Medizin zu verzichten”, diktierte Richterin Michaela Sanin eine Aussage des Angeklagten – woraufhin sie von ihm und seinem Verteidiger auf “Schulmedizin” verbessert wurde. Dieses Wort fiel am Mittwoch besonders oft, als es dem Arzt darum ging, seine Methoden zu erklären.
So auch die Sache mit dem “Biotensor”. Im Fall der 14-Jährigen habe er damit “sehen können, dass da etwas nicht in Ordnung ist”, beharrte er. Dass die Eltern nach dem Termin bei ihm einen Biopsietermin abgesagt hatten, habe er erst viel später erfahren. Und überhaupt: “Vater und Tochter haben immer jegliche schulmedizinische Therapie und auch Diagnostik abgelehnt.” Bei seinen Infusionen habe er immer angemerkt, dass diese das Immunsystem steigern und das Wohlbefinden verbessern könne. Versprochen habe er nie etwas.
Zum Fall des ebenfalls verstorbenen Mannes meinte der Arzt, dieser habe vor dem fraglichen Zwischenfall bereits 17 Infusionen von ihm bekommen, nach denen er sich immer besser gefühlt habe als zuvor. Nach der letzten Infusion habe sich der Patient eine Zeit lang nicht wohlgefühlt – das habe sich aber gebessert. Ein anaphylaktischer Schock sei das Geschehen auf gar keinen Fall gewesen: “Sonst hätte ich ihn nicht heimgehen lassen.”
Die eingeholten Gutachten stellte der Angeklagte samt und sonders in Frage. Auch die Aussage, dass es nicht möglich sei, dass sich ein Tumor durch eine Infusion des Angeklagten verkleinere “würde ich so nicht unterschreiben”, sagte der 68-Jährige. Und zu den Infusionen meinte er, diese seien mehrfach gefiltert und speziell für die intravenöse Verwendung aufbereitet worden. Am nächsten Verhandlungstag sollen dann die Sachverständigen befragt werden, die sich mit dem Fall beschäftigt hatten. Einen Termin gab es dafür vorerst noch nicht.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen