Gerichtsbeschluss

Kaltern: Vier Familien mit Kindern müssen Wohnung räumen

Sonntag, 20. November 2022 | 11:10 Uhr

Kaltern – Eine Südtiroler Gesellschaft soll in Kaltern Wohnungen angemietet und seit vergangenem Jahr an vier Familien weiter vermietet haben. Weil die Gesellschaft die einkassierten Mieten über mehrere Monate hinweg nicht an die rechtmäßigen Besitzer weitergeleitet hat, droht nun den Familien innerhalb 31. Dezember der Rausschmiss.

Wegen der ausständigen Mieten hatte sich der Wohnungsbesitzer an das Bozner Landesgericht gewandt, was einerseits verständlich ist. Die Familien beteuern andererseits, die Miete stets bezahlt zu haben.

Betroffen von der Räumungsaufforderung sind unter anderem eine ältere Person mit körperlicher Beeinträchtigung sowie fünf Kinder. Bei zweien davon handelt es sich um Neugeborene, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.

„Wir haben stets alles bis zum letzten Cent bezahlt. Wir haben nie Probleme bereitet und nun sind wir mit einer Mietkündigung in einer Provinz konfrontiert, deren Immobilienmarkt von unglaublichen Preisen bestimmt wird. Es wird schwierig sein, in so kurzer Zeit eine Alternative zu finden“, erklärt Nabil Laarini. Der Magazineur mit marokkanischen Wurzeln ist Vater eines drei Monate alten Sohnes.

In derselben Situation befinden sich ein weiteres Paar aus Marokko mit zwei Kindern und einem Neugeborenen sowie eine kurdische Familie mit einem Kind im Alter von vier Jahren. Bei der vierten Familie handelt es sich um einen Single, der ebenfalls aus Kurdistan stammt und der sich unter anderem um die Pflege eines Elternteils kümmert.

Der Besitzer hatte die Räumung der Wohnung ursprünglich bereits bis Juni 2022 verlangt, der Termin wurde dann aber bis Dezember verschoben. Die Frist wurde den Familien von der Anwaltskanzlei mitgeteilt, die die Interessen des Besitzers vertritt.

Die Gesellschaft, die die Mieten einkassiert hat, ist insolvent. Sie schuldet dem Besitzer insgesamt 17.000 Euro an Mieten und Spesen, die nicht beglichen worden seien, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht.

Von: mk

Bezirk: Überetsch/Unterland