Rekurs zurückgewiesen

Kassation bestätigt Verurteilung im Meraner Tötungsfall

Donnerstag, 25. Juni 2026 | 09:20 Uhr

Von: luk

Meran/Bozen – Im Fall der getöteten Meranerin Sigrid Gröber ist das Urteil gegen ihren Lebensgefährten Alexander Gruber nun endgültig rechtskräftig. Das italienische Kassationsgericht hat die von der Verteidigung eingebrachte Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen.

Gruber war bereits zuvor wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Nach den Feststellungen der Gerichte hatte er seine Partnerin in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 2023 vor seiner Unterkunft im Kaiserhof in Meran schwer misshandelt und anschließend bei winterlichen Temperaturen vor dem Eingang zurückgelassen. Die Frau starb infolge der erlittenen Verletzungen und der Kälteeinwirkung.

Die Verteidigerinnen Alessandra D’Ignazio und Claudia Benedetti hatten die Rekonstruktion der Ereignisse angefochten. Ihrer Darstellung zufolge seien Gruber und Gröber zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Gewalttat stattgefunden haben soll, nicht gemeinsam unterwegs gewesen.

Mit der Entscheidung des Kassationsgerichts ist der Instanzenzug nun abgeschlossen. Zudem wurde Gruber zur Zahlung von 3.000 Euro an Verfahrenskosten sowie zur Erstattung von 6.000 Euro an Anwalts- und Vertretungskosten der Nebenkläger verurteilt.

 

Bezirk: Bozen, Burggrafenamt

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