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Wegen Mordes an einer 87-Jährigen in einer Seniorenresidenz in Wien-Döbling ist am Donnerstag am Landesgericht ein schwer vorbestrafter Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 61-Jährige gemäß § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die acht Geschworenen kamen mit einem Abstimmungsverhältnis von 7:1 zum Schluss, dass der Mann am 19. Jänner 2026 das Opfer vorsätzlich getötet hatte.
Der 61-Jährige hatte in der Verhandlung bestritten, der gehbehinderten Pensionistin, die auf einen Rollator angewiesen war, etwas angetan zu haben: “Ich habe die Dame nicht umgebracht.” Die Staatsanwältin hatte ihm zur Last gelegt, die bei anderen Heimbewohnerinnen und -bewohnern beliebte 87-Jährige (“Sie war immer freundlich, sehr gepflegt, immer Schmuck tragend”) in ihrem Zimmer aufgesucht, aufs Bett gestoßen, gewürgt und vermutlich mit einem Kopfpolster erstickt zu haben. Das Motiv: Spielschulden. Der Angeklagte habe die Seniorenresidenz seit 2016 gekannt, weil er damals einer mittlerweile verstorbenen Bewohnerin 180.000 Euro herausgelockt hatte, erläuterte die Anklägerin. Von da her habe er gewusst, dass sich mit den Zimmerschlüsseln der Bewohnerinnen und Bewohner auch die Tresore in den jeweiligen Zimmern öffnen ließen.
Diese Darstellung wies der bei der Verhandlung anwesende Direktor der Einrichtung in einer Verhandlungspause gegenüber der APA zurück. “Die Zimmerschlüssel sperren nicht die Safes. Das sind zwei unterschiedliche Chip-Systeme.” Im Übrigen habe man von dem Geschehen im Jahr 2016 erst im Zug des aktuellen Ermittlungsverfahrens Kenntnis erlangt.
“Besonders verwerfliches Motiv” erschwerend
Bei der Strafbemessung wurden vom Gericht insgesamt acht einschlägige Vorstrafen, der rasche Rückfall und “das besonders verwerfliche Motiv” erschwerend gewertet, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung feststellte. Wegen “eines relativ geringen lukrativen Betrags” habe der 61-Jährige die betagte Frau getötet. Die Beute machte laut Anklage 500 Euro in bar und eine Halskette und zwei Ringe im Wert von 2.300 Euro aus. “Einzig eine lebenslange Freiheitsstrafe ist tat- und schuldangemessen”, sagte der Richter.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 61-Jährige meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Getötete laut Staatsanwältin “Zufallsopfer”
“Sie war ein Zufallsopfer”, legte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung dar. Der Angeklagte sei mit einem Kunst-Blumenstrauß in die Senioren-Residenz gegangen und habe sich zunächst in der Cafeteria aufgehalten, vermutlich um ein potenzielles Opfer zu finden. Die 87-Jährige hatte dort am Nachmittag zwei Besucher empfangen, nach 17.00 Uhr zog sie sich auf ihr Zimmer zurück. Der Angeklagte dürfte ihr gefolgt sein.
“Er ist mit Gewalt auf sie losgegangen. Sie hat vergeblich versucht sich zu wehren, was ihr aufgrund ihres hohen Alters nicht möglich war”, meinte die Staatsanwältin unter Verweis auf ausgerissene Haarbüschel und abgebrochene Fingernägel der betagten Frau. Im Anschluss habe der 61-Jährige den Tresor geöffnet und darin befindlichen Schmuck und Bargeld entnommen.
Der Angeklagte behauptete demgegenüber, er habe der 87-Jährigen “nur helfen” wollen. Er habe in der Seniorenresidenz eine Bekannte besuchen wollen und sei am Zimmer der 87-Jährigen vorbeigekommen: “Die Tür war offen. Das Wagerl (der Rollator, Anm.) ist umgestürzt. Sie ist am Boden gelegen.” Er habe die Frau gepackt und aufgehoben: “In dem Moment habe ich das Geld gesehen am Nachtkastl.” Er habe die Banknoten an sich genommen. Da habe die Frau drei Ringe verschluckt und ihm zu verstehen gegeben, dass er diese sicher nicht bekommen werde: “Ich hab’ gesagt ‘Was machst du, Oma?’ Sie hat stark zu husten begonnen.” Sie habe sich auch noch ihre Armbanduhr vom Handgelenk gezogen und die Uhr in den Mund gesteckt.
Angeklagter: “Hab’ ihr geholfen, sonst nix”
“Ich hab’ ihr geholfen, sonst nix”, gab der Angeklagte zu Protokoll. Er habe mit dem Ableben der Frau nichts zu tun. Sie habe sich selbst in einen offenbar lebensbedrohlichen Zustand versetzt. Er habe “in Panik” das Zimmer verlassen, meinte der 61-Jährige.
Wie Gerichtsmediziner Christoph Reisinger ausführte, war ein mehrminütiger Erstickungsvorgang todesursächlich. Zuvor war die Frau gewürgt worden. Vier Rippenbrüche, die bei der Obduktion nachgewiesen werden konnten, würden dafür sprechen, dass der Täter auf dem Brustkorb des Opfers saß oder kniete, während er mit massiver Gewalt gegen die 87-Jährige vorging, sagte Reisinger.
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann war der Angeklagte im Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig. Er weist aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf. “Er ist ein gefährlicher Mensch”, erläuterte Hofmann, der unter anderem narzisstisch-manipulative Züge und eine leichte Kränkbarkeit mit emotionaler Instabilität ortete. Eine schwere und nachhaltige Störung liege jedenfalls vor. Im Fall einer Verurteilung wären ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen nach einer allfälligen Enthaftung vom Angeklagten “schwere Gewaltdelikte gegen Leib und Leben bis hin zu Tötungsdelikten” zu erwarten, warnte Hofmann.
Angeklagter saß bereits 17 Jahre im Gefängnis
Der 61-Jährige ist massiv vorbestraft. Er verbrachte wegen Vermögensdelikten insgesamt 17 Jahre im Gefängnis. Zuletzt wurde er am 12. Juli 2024 aus einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe entlassen, die er wegen gewerbsmäßigen Betrugs verbüßt hatte. Er hatte eine ältere Frau, die in derselben Einrichtung lebte wie die Getötete, angeschwindelt, ihr laut Staatsanwältin “Gefühle vorgemacht” und ihr einen beträchtlichen Geldbetrag herausgelockt.
Zusätzlich zum Tötungsdelikt war auch schwerer Betrug angeklagt. Der 61-Jährige hatte im Vorjahr vor dem ihm angelasteten Tötungsdelikt zwei Frauen kennen gelernt und diese dazu gebracht, ihm Geld zu überlassen, indem er ihnen einerseits Liebesgefühle vormachte und in weiterer Folge Geschichten auftischte, die frank und frei erfunden waren.
Einer 65-Jährigen, mit der er am Brunnenmarkt ins Gespräch gekommen war, erzählte er, er wolle ein Geschäft aufmachen. Die Pensionistin übergab ihm im Mai 2025 “all mein Geld”, wie sie als Zeugin dem Gericht dartat. Zusätzlich habe sie ihm ihre Goldvorräte überlassen, die der Mann verkauft hätte. Insgesamt habe sie über 20.700 Euro verloren, denn zurückbezahlt hätte der 61-Jährige entgegen seinen Versprechungen nichts.
Auch zu Betrugshandlungen verurteilt
“Ich habe keine Mittel mehr, von denen ich leben kann”, gab die 65-Jährige an. Sie müsse mit einer Pension von 700 Euro das Auslangen finden, erklärte die gebürtige Slowakin.
Einer zweiten Frau täuschte der Angeklagte im Herbst 2025 vor, er sei Juwelier und habe in der Türkei investiert. Aufgrund eines vorgeblichen finanziellen Engpasses borgte er sich von der 60-Jährigen 10.000 Euro aus. Davon zahlte er nur 4.000 Euro zurück.
Zu den inkriminierten Betrugshandlungen war der Angeklagte geständig. Er wurde auch in diesen Anklagepunkten schuldig gesprochen.




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