Von: importer
Im Fall von zwei im November 2025 in einer Tiefkühltruhe in einer Innsbrucker Wohnung gefundenen Leichen einer 34-jährigen Mutter und deren zehnjähriger Tochter hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Brüder im Alter von 56 und 54 Jahren Mordanklage erhoben. Dem 56-jährigen Freund der Syrerin wird vorgeworfen, diese und anschließend die Tochter am 21. Juli 2024 gewaltsam erstickt zu haben. Sein Bruder soll ihn unterstützt haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Bereits Tage vor der Tat sollen vom jüngeren Bruder ein Lagerraum angemietet und Tiefkühltruhen gekauft worden sein. Die Leichen von Mutter und Tochter wurden laut Anklage zunächst in diesen Truhen im Lagerraum, später in der Wohnung des 54-Jährigen hinter einem errichteten Wandvorbau versteckt. Bereits im November 2025 hatten die Ermittler die Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz über den Fall informiert.
Tat laut Anklage verschleiert
Im Zuge der Ermittlungen sollen die Brüder die Tat auf diverse Weise verschleiert haben. Am Abend des Tattages verfasste der 56-Jährige nach Angaben der Anklagebehörde im Namen des Opfers ein Kündigungsschreiben an den gemeinsamen Arbeitgeber (beide waren beim selben Unternehmen – er als ihr Vorgesetzter – beschäftigt, Anm.). In den folgenden Tagen soll er weitere WhatsApp-Kommunikation zwischen ihm und der Toten vorgetäuscht und sich selbst mit ihrem Smartphone eine längere Abschiedsnachricht geschrieben haben, worauf er ihr scheinbar verzweifelte Antworten sendete.
Nachdem ein Verwandter des Opfers am 25. Juli 2024 das Opfer bei der Polizei als vermisst gemeldet hatte, gab sich der 56-Jährige laut Staatsanwaltschaft zunächst kooperativ und berichtete von angeblichen Auswanderungsplänen seiner Freundin, die sie offenbar umgesetzt hätte. Aufgrund der ersten Ermittlungsergebnisse im vermeintlichen Vermisstenfall schien ein freiwilliges Verschwinden der Mutter und ihrer Tochter äußerst unwahrscheinlich und es verdichtete sich allmählich der Verdacht, dass der 56-Jährige die beiden getötet, sein Bruder ihm bei der Tatausführung geholfen und sie die Leichen in Kühltruhen an einem unbekannten Ort versteckt hatten. Trotz verschiedener Überwachungsmaßnahmen konnte der Standort der Kühltruhen jedoch nicht festgestellt werden.
Am 20. Juni 2025 wurden die Brüder von den Ermittlern festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Sie zeigten sich zunächst nicht kooperativ und auch die Hausdurchsuchungen ergaben keinen Hinweis auf den Verbleib der Leichen bzw. der Kühltruhen. Erst am 12. November berichtete der 56-Jährige von den Tiefkühltruhen und den darin versteckten Leichen. Er schilderte, dass er die Tochter leblos in der Wohnung seiner Freundin vorgefunden hätte und dass der Tod seiner Freundin ein Unfall gewesen wäre. Da die Situation schwer zu erklären gewesen sei, habe er sich entschlossen, die Leichen zu verstecken und eine Abreise der Opfer vorzutäuschen. Im Zuge dieser Aussage gab der 56-Jährige an, wie und wo die Kühltruhen versteckt wurden. Der 54-jährige Bruder gab offenbar an, nur Aufträge seines Bruders befolgt und nicht gewusst zu haben, um was es dabei geht und was sich in den Kühltruhen befindet.
Empfand Getötete offenbar als undankbar
Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Ermittlungsergebnisse davon aus, dass der 56-Jährige seine Freundin vorsätzlich tötete, weil er sich von ihr zurückgewiesen sowie finanziell ausgenützt fühlte und sie, nachdem er sie vielfach unterstützt hatte, als undankbar empfand. Danach soll er auch ihre Tochter umgebracht haben. Das tatsächliche Geschehen sei insbesondere durch akribische Auswertung verschiedener Daten, nämlich Videoüberwachungsbildern, Kommunikations- und Standortdaten, Bankdaten und sich daraus ergebender Zeitabläufe und Bewegungsprofile nachvollziehbar, hieß es.
Nach der Verdachtslage habe der 56-Jährige schon vor der Tötung unter Verwendung eines alten Smartphones seiner Freundin online auf ihr Konto zugegriffen und versucht, eine Kreditkarte zu bestellen. Bereits am 21. Juli 2024, nach der Tötung, wies der 56-Jährige im Namen des Opfers deren Bankberater an, ihr Sparguthaben in Höhe von 4.500 Euro von ihrem Sparkonto auf ihr Girokonto zu überweisen. Am 22. Juli 2024 soll er eine Online-Überweisung vom Girokonto des Opfers in Höhe von 4.990 Euro auf sein eigenes Konto getätigt haben. Den Goldschmuck der Getöteten habe er am 22. Juli 2024 bei einer Goldankaufsstelle verkauft und ab diesem Zeitpunkt auch ihre Möbel, Sport- und Küchengeräte auf der Verkaufsplattform “willhaben” zum Verkauf angeboten.
Die Anklage kann binnen zwei Wochen ab Zustellung beeinsprucht werden. Ein Verhandlungstermin stand somit vorerst noch nicht fest. Im Falle eines Schuldspruches droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft.




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