Von: APA/AFP
Der deutsche Verdächtige im Fall des vor 18 Jahren in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine “Maddie” McCann, Christian B., soll nach seiner demnächst anstehenden Haftentlassung einem “Spiegel”-Bericht zufolge eine elektronische Fußfessel tragen. Wie das Magazin laut Vorabmeldung vom Donnerstag berichtete, beantragte die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen entsprechenden Antrag auf Führungsaufsicht. Ein Gericht muss darüber noch entscheiden.
B. verbüßt bis September eine mehrjährige Haftstrafe, hauptsächlich wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal 2005. Wegen dieser Tat wurde er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Im vergangenen Jahr wurde B. in einem weiteren Prozess um Vergewaltigungen in Portugal von dem Landgericht freigesprochen. Mit dem Fall “Maddie” hat keines dieser Verfahren zu tun.
Noch keine Anklage im Tatkomplex im Fall “Maddie”
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. allerdings als Verdächtigen in dem Tatkomplex um das Verschwinden des britischen Mädchens und ermittelt wegen Mordverdachts gegen ihn. Anklage erhob sie deshalb bisher nicht. B. lebte nach Angaben deutscher Ermittler früher zeitweise in Portugal. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. Er lebte auch in Braunschweig, deshalb ist die Justiz dort für ihn zuständig.
“Maddie” McCann verschwand am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste, während ihre Eltern in einem nahe gelegenen Restaurant zu Abend aßen. Trotz groß angelegter internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen bis heute jede Spur.
Elektronische Fußfesseln übermitteln die Position des Trägers und dienen der Aufenthaltsüberwachung durch Behörden. Ihr Einsatz im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht ist in Deutschland seit dem Jahr 2011 möglich, wenn nach Einschätzung der Justiz das Risiko besteht, dass rechtskräftig verurteilte Täter nach einer Haftentlassung weitere schwere Straftaten begehen könnten.
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